Hallo,
ich bin mir nicht sicher ob dieser Beitrag an der richtigen Stelle plaziert ist,aber ich versuche es mal.
Gibt es eine gesetzliche Grenze darüber wieviel Geld eine Person in einem Haushalt verwahren darf?
Also angenommen Oma x spart seit Jahren in Ihrem Kleiderschrank regelmäßig Geld,gibt es für diesen ersparten Betrag eine Grenze,oder kann Sie ruhig 1,5 MIO im Schrank haben?
Freue mich über Antworten
Felina
Gibt es eine gesetzliche Grenze darüber wieviel Geld eine
Person in einem Haushalt verwahren darf?
Wir Deutschen sind ja in vielen Dingen überreguliert, aber in dieser Beziehung haben noch nicht einmal wir ein Gesetz.
LOL
vieleicht fällt Steinbrück ja noch eine Konsumpflicht ein…
Nee, noch sind wir nicht so weit, dass auch sowas vom Staat reguliert wird…aber wer weiß, villeicht kommt das ja auch noch, wenn alle Bürger durch die Einheitskinderbetreuung gleichgeschaltet wurden…
Hallo,
Oma x
die eventuellen Erben tun aber gut daran das Geld nicht am Finanzamt vorbei untereinander zu verteilen.
Begrenzt ist es nur duch die Menge an umlaufenden Bargeld. Da würde die EZB aber für Nachschub sorgen lassen, wenn jemand zu viel davon lagert.
Cu Rene
Ja es gibt Regelungen
Hallo,
die Regelung hierzu stammen aus den jeweilgen Landesbauordnungen.
Die Standsicherheit der Gebäude darf nicht gefährdet werden. Hierfür hat aber die DIN für Lastannahmen im Hochbau noch keine Lastananhmen für Münzen eingeführt. [Deshalb waren ind er DDR die Münzen auch aus Aluminium - eben leichter] Die zuständige EU-Norm hat dies wiederum verabsäumt. Deshalb sind hier Lastananhmen durch empirische Werte auf der Basis von mehrere Versuchsreihen durchzuführen. Ersatzweise kann auch Trümmerlast angesetzt werden
Desweiteren sind bei der Aufbewahrung von Papiergeld die bundesländertypischen Brandschutzvorschriften zu beachten. Dazu ist eine Brandlastermittlung durchzuführen. Näheres regelt die Brandschutzverordnungen der Länder. Es gibt bereits Imprägnierungen, wodurch die Anzahl der Feuerlöscher pro Schlafzimmer bezogen auf Matrazenfläche reduziert werden können. Wichtig ist nur der ausreichend dimensonierte Löschteich hinterm Haus [Ausnahme Seen udn Flüsse mit Süsswasser in Abstand von max. 150 m zur erwarteten Brandstelle] und die Steigleitung im Gebäude mit Entnahmestellen pro Geschoss.
Christian
man,jetzt muss ich aber sofort tätig werden–ob mein güllebehälter auch als löschteich gilt??
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
pH-Wert
Hallo,
Gülle hat einen sauren pH-Wert. Deshalb muss man vorab dies bei der örtlichen Feuerwehr anzeigen und einen zugelassen Gülleadapter frei zugänglich auf dem Grundstück vorhalten.
Bitte die jährliche Prüfung durch den TÜV nicht vergessen. Sonst brennt es und die Feuerwehr darf nicht löschen bei abgelaufenen TÜV.
Christian
[OT] Weil wir gerade beim Löschen sind
Hallo, Hans,
du könntest der Gemeinde einen großen Gefallen tun, wenn Du in Zukunft nur die Teile des Zitates stehen läßt, auf die sich Dein Kommentar/Posting direkt bezieht und den Rest zu löschen.
Es ist extrem lästig, einen längeren Text, den man ohnehin bereits gelesen hat herunterscrollen zu müssen um dann deinen Zweizeiler darunter zu lesen.
Übrigens ist das auch Bestandteil (Punkt 10) der Netiquette von w-w-w http://www.wer-weiss-was.de/content/netiquette.shtml
Gruß
Eckard
jetzt musste ich aber doch herzlich lachen … habt ihr heute früh alle das selbe in der Milch gehabt?
)