Liebe/-r Experte/-in,
hallo,
ich befinde mich in der wohlverhaltensphase meiner PI. ich habe mein lebensstandart mitlerweile soweit runtergeschraubt , so dass am ende des monats etwas übrig bleibt.
meine frage:
kann ich nun ein sparbuch eröffnen ? gibt es da eine grenze, bzw. kann mein iso verwalter treuhänder, das geld auf meinem sparbuch einholen, pfänden ???
1000 dank für eine antwort.
freundlich grüsst
thomas
Hallo Thomas,
in der WP kannst du wieder Geld zurücklegen. Genzwerte kann ich nicht sagen.
MfG
Lucy
Hallo,
alles Geld aus dem pfändungsfreien Einkommen können Sie natürlich sparen.
Es steht IHnen zur freien Verfügung!
Aufpassen:
Alle Zinsen sind Einkommen nund müssen den Treuhändlier
gemeldet werden.
Werden dem Einkommen zugerechnet. Vorsicht Falle:
Wer das nicht macht, kommt seinen Pflichten nicht nach und gefährdet die Restschuldbefreiung.