Sparen für Anschaffung / Gebäude abschreiben / bei Anschaffung 19%i m selben Jahr absetzen

Hallo,

kann man als Gewerbetreibender z.B. im Jahr 2014 einen Betrag X sparen um im Jahr 2015 eine größere Anschaffung zu machen.
( Eine Maschine die in dieser Form noch nicht zum Betriebsvermögen gehört und durch AfA neu angeschafft werden kann. )

Kann eine Gewerbetreibender ein Gebäude abschreiben/ absetzten? Z.B.: eine Werkstatt und / oder Lager-möglichkeiten.
Das Gebäude befindet sich im Bestiz des Gewerbetreibenden. Kann man da die Zinsen der Bank absetzten? Auch wenn das Darlehen Haus und Werkstatt beinhaltet?
Kann man das getrennt berechen? 
Oder kann man nur wie es bei dem Büro gemacht wird, durch m² Nutzung?

Wenn man nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung gefallen ist und kauft z.B. im Januar einen Maschine x für 1190 € wie  wir diese in der AfA auf gelistet?

Beim Kleinunternehmen Maschine A

Anschaffung                          Januar des Jahres 2014
Nutzungsdauer                       3 Jahre
Abschreibungsverfahren        linear
Anschaffungskosten               1190€
Januar 2014
-AfA /14/1190 : 3 : 12 x 12     396,66€
= BW 31.12.14                       793.32€
-AfA /15/1190 : 3                    396,66€
= BW 31.12.15                       396,66€
-AfA /16/1190 : 3                    396.66€
= BW 31.12.16                           0,00€

Ust ist mit verrechnet. 
Wie ist das wenn man Ust aus weisen muss? Muss da die Ust im Anschaffungsjahr verrechnet werden? Oder Jahr für Jahr?

Danke im Voraus 

Liebe Grüße HMS

hier sollte man einen Steuerberater fragen, denn es gibt viele Möglichkeiten die Zahlungen als Werbungskosten einzusetzen.

Servus,

das ist lustig, was Du da schreibst. Weiter so!

Schöne Grüße

MM