Sparer-Freibetrag

Hallo,

wie ist es mit dem Sparer-Freibetrag, wenn man selbst darüber kommt, aber Kinder hat. Kann man das Geld auf die minderjährigen Kinder überschreiben?
Man selbst will das Geld nutzen, um ein Haus zu kaufen, wovon ja die Kinder auch profitieren würden. Würde das Argument gelten, um wieder an das Geld von den Kindern zu kommen?
Bei Hauskauf braucht man ja jeden Cent! Das Geld soll auch nicht so lange auf die Kinder laufen, sondern nur so lange, bis man genug Geld zusammen hat z.B. über ein Sparbuch oder Festgeld.

DANKE,
Yvonne

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Das find ich aber gewagt und ich hab was anderes im Hinterkopf. Sowas mag das Finanzamt gar nicht, zumindest nicht eines, das ich kenne!

Frank Wilke

Das find ich aber gewagt und ich hab was anderes im
Hinterkopf. Sowas mag das Finanzamt gar nicht, zumindest nicht
eines, das ich kenne!

Also zumindest der Bank ist das recht egal! Und das umschreiben der Konten ist ja ohne weiteres möglich!
Habs in der Praxis auch nie mitbekommen das es zu Problemen mit dem Finanzamt gekommen wäre!

Hallo,

Also zumindest der Bank ist das recht egal!

zur Erinnerung: hier ist das Brett Steuerrecht. Da ist es herzlich egal, ob die Bank die Umschreibung durchführt.
Steuerlich wird die Übertragung nur anerkannt, wenn das Geld endgültig in den Vermögensbereich der Kinder gelangt und die Zinsen ihnen alleine zufließen. Gerade wenn man das Geld später „braucht“, ist ein Parken auf den Namen der Kinder nicht zulässig. Spätestens wenn die Finanzierung des Objekts vom Finanzamt überprüft wird, fällt sowas auf.

Und das
umschreiben der Konten ist ja ohne weiteres möglich!
Habs in der Praxis auch nie mitbekommen das es zu Problemen
mit dem Finanzamt gekommen wäre!

aha, was du nicht weisst, gibt es also nicht. Sehr interessant.
Nur falsch…

Schöne Grüße
C.

Ich kenne auch einen, der hatte eigentlich nie Probleme mit dem Finanzamt.

Heute sitzt er eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren wegen großen Umsatzsteuerbetrugs ab.

Mit Verlaub, aber solche Ratschläge gehören nicht in ein Forum.

Wer solche Umparkaktionen durchführt, um die Grundfreibeträge von Kindern auszunutzen und das Geld später wieder zurückbucht, der begeht Steuerhinterziehung.

Problematisch wirds auch, wenn die Kinder mal Bafög bekommen sollen.
Wenn ein Kind mehr als 5.200 Euronen hat, mindern sich die Bafögzahlungen:
http://www.klicktipps.de/bafoeg.php#bafoeg2

Schöne Grüße JoKu

Hallo,

man kann seinen Kindern ein befristetes Darelehen gewähren, mit einer Verzinsung von z.B. 1%. Die Kinder legen das Geld an und zahlen es zum im Darelehsnsvertrag genannten Termin zurück.
Wichtig: Das ganze muß klar vertraglich vereinbart und vor allem auch so durchgeführt werden wies im Vertrag steht.

Gruß,
Markus