Hallo,
im Zuge einer Kindergeld-Anspruchsberechnung stellt sich mir die Frage, ob der neue Sparerpauschbetrag in Höhe von 801€ zusätzlich zu den Werbungskosten mindernd auf die Bezüge aus nicht selbstständiger Arbeit angerechnet werden kann?
Ich freue mich auf Antwort! Brougy
Hallo, das weiss ich leider nicht… Tut mir leid, ich selber habe davon noch nichts gehört. Gruß juliatimlea
da ich ihnen in diesem fall nicht weiterhelfen kann, hoffe ich daß sie bereits gute antworten erhalten haben.
leider kann ich Ihnen da so keine Auskunft geben.
Sorry! MfG Maunzerle