Hallo,
Angenommen, eine Deutscher lebt in z.B. Spanien und hat dort seinen
gewöhnlichen Aufenthaltsort. In Deutschland unterhalte er aber
weiterhin ein Konto/Wertpapierdepot. Soweit ich das verstehe, wäre
diese Person in Deutschland „beschränkt steuerpflichtig“. Ist das
korrekt? Kann diese Person bei ihrer deutschen Bank einen
Freistellungsauftrag einreichen und den Sparer-Pauschbetrag in
Anspruch nehmen?
Gruß,
Christian