Sparer-Pauschbetrag für 'Ausländer'

Hallo,

Angenommen, eine Deutscher lebt in z.B. Spanien und hat dort seinen
gewöhnlichen Aufenthaltsort. In Deutschland unterhalte er aber
weiterhin ein Konto/Wertpapierdepot. Soweit ich das verstehe, wäre
diese Person in Deutschland „beschränkt steuerpflichtig“. Ist das
korrekt? Kann diese Person bei ihrer deutschen Bank einen
Freistellungsauftrag einreichen und den Sparer-Pauschbetrag in
Anspruch nehmen?

Gruß,

Christian

unvollständig
Hi,

Angenommen, eine Deutscher lebt in z.B. Spanien und hat dort
seinen
gewöhnlichen Aufenthaltsort.

aha

In Deutschland unterhalte er aber
weiterhin ein Konto/Wertpapierdepot.

Hat er in Deutschland noch einen Wohnsitz? Oder ist das Konto sein letzter Bezugspunkt?
Handelt es sich um Dividenden oder Zinsen, die er erhält?

Schöne Grüße
C

Hallo,

Danke für die schnelle Antwort.

Hat er in Deutschland noch einen Wohnsitz? Oder ist das Konto
sein letzter Bezugspunkt?

Bisher hatte ich immer den Eindruck, dass der gemeldete Wohnsitz bei der steuerlichen Berücksichtigung gar keine Rolle spielt. Vielmehr der „gewöhnliche Aufenthalt“. Liege ich da falsch? In unserem Beispiel sei die Person nicht mehr in Deutschland gemeldet. Würde es denn einen Unterschied machen, wenn sie in Deutschland gemeldet wäre, aber ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland habe?

Handelt es sich um Dividenden oder Zinsen, die er erhält?

Beides. Zinsen aus z.B. Tagesgeldkonto, Wertpapierzuwächse und Dividenden.

Gruß,

Christian