Ich habe einen Freistellungsauftrag für 801 EUR bei meiner hausbank eingerichtet. Dieser wurde jedoch nicht komplett in Anspruch genommen. Bei anderen Instituten habe ich jedoch Kapitalertragssteuer bezahlt. Wird mir diese im Rahmen meiner Steuererklöärung 2009 „automatisch“ zurückerstattet?
Danke und viele Grüße
Hallo!
Leider kann ich Dir zu diesem Thema keine Auskunft geben.
Liebe Grüße
Die Kapitalertragsteuer wird v. Finanzamt b. Vorlage der Steuerbescheinigung als Vorauszahlg. von der Einkommensteuerschuld (Steuererklärung) abgezogen.
Seit 2009 stellen aber manche Banken/Kredinstitute nur auf Antrag des Gläubigers eine Steuerbescheinigung aus. Diese müßten Sie dann gegebenenfalls nachholen und Ihrer Steuererklärung beifügen. Wenn Kap.ertragssteuer einbehalten oder abgeführt wurde, zudem keine Verpflichtung bestand (Freistellungshöhe!) ist die Steueranmeldung zu ändern. Stattdessen kann der zum Steuerabzug Verpflichtete bei der folgenden Steueranmeldung die abzuführende Kapitalertragsteuer entsprechend kürzen.
Ich habe einen Freistellungsauftrag für 801 EUR bei meiner hausbank eingerichtet. Dieser wurde jedoch nicht komplett in Anspruch genommen. Bei anderen Instituten habe ich jedoch Kapitalertragssteuer bezahlt. Wird mir diese im Rahmen meiner Steuererklöärung 2009 „automatisch“ zurückerstattet?
Danke und viele Grüße