Sparerfreibetrag überschritten - Steuererklärung?

Hallo,

Man nehme an, ein Student hat 25000 Euro bei einer deutschen Onlinebank als Festgeld mit einem Zinssatz von 4,0% angelegt. Er ist jetzt also mit seinen 1000 Euro Zinsen über dem Sparerpauschalbetrag. Auszahlung der Zinsen erfolgt zuerst im Frühjahr 2013.
(Falls das wichtig ist: Der Student verdient mit Teilzeitjobs mal ~300€ im Monat, mal nichts, sonst kein Einkommen.)

Fragen:
* Werden die Steuern direkt von der Bank abgeführt, oder müsste man sich selbst darum kümmern?
* Verpflichtet das Überschreiten des Freibetrags den Studenten dazu, eine Steuererklärung abzugeben?
* … wäre es sinnvoll, eine Steuererklärung abzugeben?
* Falls Steuererklärung: Was und von wann kann er in der Steuererklärung angeben? Sprich, sind erst Kosten im Jahr 2013 absetzbar, weil erst dann die Zinsen gezahlt werden, oder sollte er schon Quittungen aus 2012 aufheben?

Sorry für diese doch sehr grundlegenden Fragen, aber der gute Freund google des hypothetischen Studenten spuckt nur verwirrende Dinge aus, die insbesondere die ersten beiden Fragen nicht so richtig beantworten :confused:

Viele Grüße!
Amoeba

* Werden die Steuern direkt von der Bank abgeführt,

Ja, das macht die Bank.

oder müßte man sich selbst darum kümmern?

Nein.

* Verpflichtet das Überschreiten des Freibetrags den Studenten
dazu, eine Steuererklärung abzugeben?

Nein.

* … wäre es sinnvoll, eine Steuererklärung abzugeben?

Ja.

Sprich, sind erst Kosten im Jahr 2013
absetzbar, weil erst dann die Zinsen gezahlt werden,

Ja.

sollte er schon Quittungen aus 2012 aufheben?

Ja, auch.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo !

wenn es so ist,dann sollte der Student beim Finanzamt einen Antrag auf „Nichtveranlagungsbescheinigung“,kurz NV,stellen.
Die gilt für 3 Jahre,Formular gibt man anstelle des Freistellungsauftrags der Bank. Man kann mehrere solcher NV anfordern,weil man für jede Bank eine braucht,die meist dort verbleibt.
Da muss man auch nicht den Freistellungsbetrag splitten und überwachen.
Dann führt die Bank nämlich NICHTS ab und man hat die vollen Zinsen zur Verfügung und muss sie sich nicht erst nachher im Rahmen einer Steuererklärung zurückholen !

Mit NV macht macht man keine Steuererklärung,weil man eben nur sowenig im Jahr einnimmt,das es nicht nötig ist,weil keine Steuer anfallen würde.

mfG
duck313

Vielen Dank euch beiden!
Auf die NV-Bescheinigung wäre ich nie gekommen, danke :smile: