Hallo, folgender Sachverhalt ist für mich nicht ganz durchsichtig:
Kann man eine Werbungskostenpauschale von 920 Euro auch für einen Minijob (400 € Job) in der Steuererklärung absetzen?
Angenommen man arbeitet neben dem Minijob noch freiberuflich, macht man bei selbstständiger Arbeit auch eine Pauschale geltend, oder wird alles einzeln für die Einnahmenüberschussrechnung aufgeführt.
Spielt bei der Einkommenserklärung das Einkommen aus Kapitalerträgen, welches vom Sparerfreibetrag von 801€ gedeckt wird überhaupt eine Rolle?
Mal ein Beispielcase:
Einnahmen:
4000 Euro aus Selbstständiger Arbeit
4800 Euro aus Minijob (400*12)
500 Euro aus Kapitalerträgen (Wird dies vom Sparerfreibetrag gedeckt?)
____________
9300 Euro
Nun ist es interessant ob man dies noch unter die Kindergeldgrenze von 7680 Euro drücken kann. Was kann man bei selbstständiger Arbeit für die Einkommensüberschussrechnung alles rausrechnen(Privat wie geschäftlich genutztes Mobiltelefon; Kunden haben zum Teil Spesen pauschal bezahlt, die noch als Einkommen aufgeführt sind; Notebook).
Kann man die 920 € unabhängig von der selbständigen Arbeit rausrechnen und zusätzlich die Kapitalerträge rausrechnen, hat man also an sich einen Freibetrag von 920 € + 801 €?
Ich denke in dieser Fragestellung steckt einiges drin, was für die Allgemeinheit interessant sein dürfte…
Kann man eine Werbungskostenpauschale von 920 Euro auch für
einen Minijob (400 € Job) in der Steuererklärung absetzen?
Nein, da eine geringfügige Beschäftigung normalerweise bei der Einkommensteuererklärung außen vor bleibt, also nicht erfasst wird.
Angenommen man arbeitet neben dem Minijob noch freiberuflich,
macht man bei selbstständiger Arbeit auch eine Pauschale
geltend, oder wird alles einzeln für die
Einnahmenüberschussrechnung aufgeführt.
Kommt auf den Sachbearbeiter an, aber nur eine Pauschale für alle Ausgaben wird wohl nicht funktionieren.
Spielt bei der Einkommenserklärung das Einkommen aus
Kapitalerträgen, welches vom Sparerfreibetrag von 801€
gedeckt wird überhaupt eine Rolle?
Nein
Nun ist es interessant ob man dies noch unter die
Kindergeldgrenze von 7680 Euro drücken kann.
Kindergeld ist eine eigene Berechnung, z. B. zählt der Sparer-Freibetrag als Bezug, geringfügige Beschäftigung zählt als Bezug usw.
Ich denke in dieser Fragestellung steckt einiges drin, was für
die Allgemeinheit interessant sein dürfte…
Finde ich nicht.
Nun ist es interessant ob man dies noch unter die
Kindergeldgrenze von 7680 Euro drücken kann.
Kindergeld ist eine eigene Berechnung, z. B. zählt der
Sparer-Freibetrag als Bezug, geringfügige Beschäftigung zählt
als Bezug usw.
Das würde ja bedeuten, dass Kapitalerträge unterm Freibetrag fürs Kindergeld zählen würde und für die Einmommenssteuererklärung nicht? Sicher?
Kindergeld Einkommen u Bezüge
Hi,
Kann man eine Werbungskostenpauschale von 920 Euro auch für
einen Minijob (400 € Job) in der Steuererklärung absetzen?
nein
Angenommen man arbeitet neben dem Minijob noch freiberuflich,
macht man bei selbstständiger Arbeit auch eine Pauschale
geltend,
nein
oder wird alles einzeln für die
Einnahmenüberschussrechnung aufgeführt.
ja, Belege sollten dafür schon existieren
Spielt bei der Einkommenserklärung das Einkommen aus
Kapitalerträgen, welches vom Sparerfreibetrag von 801€
gedeckt wird überhaupt eine Rolle?
Einkommensteuererklärung: nein, aber siehe unten zum Kindergeld
Mal ein Beispielcase:
Einnahmen:
4000 Euro aus Selbstständiger Arbeit
4800 Euro aus Minijob (400*12)
500 Euro aus Kapitalerträgen (Wird dies vom Sparerfreibetrag
gedeckt?)
____________
9300 Euro
Nun ist es interessant ob man dies noch unter die
Kindergeldgrenze von 7680 Euro drücken kann.
Links zum Kindergeld
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Cont…
http://www.sis-verlag.de/Service/kigmerk.htm
http://www.gew-berlin.de/4922.htm
http://www.studentenwerk-oldenburg.de/soziales/kig11…
http://www.lbv.nrw.de/kindergeld/ek_kinder.htm
http://www.studentenwerk-potsdam.de/189/
Schöne Grüße
C.
Das würde ja bedeuten, dass Kapitalerträge unterm Freibetrag
fürs Kindergeld zählen würde und für die
Einmommenssteuererklärung nicht? Sicher?
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Angenommen man arbeitet neben dem Minijob noch freiberuflich,
macht man bei selbstständiger Arbeit auch eine Pauschale
geltend,
nein
oder wird alles einzeln für die
Einnahmenüberschussrechnung aufgeführt.
ja, Belege sollten dafür schon existieren
Wie ist es denn, wenn man einem Kunden einen bestimmten Betrag in Rechnung stellt als Spesen (Wenn man pauschal für jeden gefahrenen Kilometer 35 Cent berechnet, dann hat man ja kein Beleg(also Benzinrechnung), lediglich die Spesenforderungsstellung von einem selbst)? Das kann ja nicht sein, dass man das als Gewinn verbuchen soll.
Beste Grüße,
A.
Wie ist es denn, wenn man einem Kunden einen bestimmten Betrag
in Rechnung stellt als Spesen (Wenn man pauschal für jeden
gefahrenen Kilometer 35 Cent berechnet, dann hat man ja kein
Beleg(also Benzinrechnung), lediglich die
Spesenforderungsstellung von einem selbst)? Das kann ja nicht
sein, dass man das als Gewinn verbuchen soll.
Nicht als Gewinn sondern als Betriebseinnahmen, und das kann nicht nur sein das ist so.
Wenn man ein Kfz im Betriebsvermögen hat dann sind alle Ausgaben Betriebsausgaben (private Nutzung nicht zu vergessen). Wenn Privat-PKW, dann pro betrieblich gefahrenem Kilometer 0,30 Euro Betriebsausgaben.