was kann passieren, wenn man bei zwei oder drei Banken sein Geld einlegt und zwei oder drei Freistellungsaufträge versehentlich so vergibt, dass diese zusammengerechnet den Sparerfreibetrag um ein paar Euro überschreiten?
Wird sowas irgendwie automatisch zusammengezählt und irgendwo gemeldet? Wird sowas vom Fiscus massenhaft oder nur selten und gezielt überprüft? Welche Auswirkungen wären zu erwarten?
jeder gestellte Freistellungsauftrag wird dem FA gemeldet. Solange diese „ungenutzt“ oder nur „teilgenutzt“ werden, sollte es nicht problematisch sein. Kritisch wird’s erst dann, wenn du MEHR Zinsen freigestellt bekommst als erlaubt ist. Dann gibt’s mit einiger Wahrscheinlichkeit einen auf den Deckel.
Frank Wilke
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
jeder gestellte Freistellungsauftrag wird dem FA gemeldet.
Heißt das, dass in der Finanzamt-Computer-Akte jedes einzelnen Steuerzahlers all seine Freistellungsaufträge automatisch aufgelistet bzw. zusammengefasst sind?
Und die „freigestellten Zinsen“ auch so?
Solange diese „ungenutzt“ oder nur „teilgenutzt“ werden,
sollte es nicht problematisch sein. Kritisch wird’s erst dann,
wenn du MEHR Zinsen freigestellt bekommst als erlaubt ist.
Dann gibt’s mit einiger Wahrscheinlichkeit einen auf den
Deckel.
jeder gestellte Freistellungsauftrag wird dem FA gemeldet.
Heißt das, dass in der Finanzamt-Computer-Akte jedes einzelnen
Steuerzahlers all seine Freistellungsaufträge automatisch
aufgelistet bzw. zusammengefasst sind?
Hmmm… das halte ich für durchaus wahrscheinlich, aber wissen tue ich es nicht.
Und die „freigestellten Zinsen“ auch so?
Es gibt meines Wissens keine Mitteilung über nicht steuerpflichtige Zinseinkünfte… aber ich weiß ja auch nicht alles Könnte mir aber durchaus Suchroutinen für die FA-Datenbank vorstellen, die Personen mit DEUTLICH (oder auch knapp) überzogenen Freistellungsaufträgen auswerfen. Wenn das FA dann mal Zeit hat oder seine Bilanz/Bezahlung aufbessern muss - tja… dann könnte man auch als Kleinsparer im Sucher des Finanzamts auftauchen.
Solange diese „ungenutzt“ oder nur „teilgenutzt“ werden,
sollte es nicht problematisch sein. Kritisch wird’s erst dann,
wenn du MEHR Zinsen freigestellt bekommst als erlaubt ist.
Dann gibt’s mit einiger Wahrscheinlichkeit einen auf den
Deckel.
Wie könnte dieser „eine“ aussehen?
Gruß
Teamplay
Das kann ich nur mutmaßen. Grundsätzlich ist das Nicht-Angeben von eigentlich steuerpflichtigen Zinseinkünften Steuerhinterziehung. Aber ich denke wir sind uns klar darüber, das wegen 7,50€ keiner ausgepeitscht wird. Unschön wird’s, wenn durch so eine Aktion die eigene Steuererklärung einer tieferen Untersuchung unterzogen wird.
Übrigens: Das man Zinsen, für die Zinsabschlagsteuer entrichtet worden ist, AUCH in der Steuererklärung angibt, ist klar, oder?
Frank Wilke
P.S.: Viel mehr Spass als das mühsame Errechnen von 56,35%igen Teilsummen für Freistellungsaufträge macht ja eigentlich die Suche nach a) steuergeminderten Anlagen oder b) renditestärkeren Anlagen, damit die Steuern nicht so weh tun.
Unschön wird’s,
wenn durch so eine Aktion die eigene Steuererklärung einer
tieferen Untersuchung unterzogen wird.
Warum?
Übrigens: Das man Zinsen, für die Zinsabschlagsteuer
entrichtet worden ist, AUCH in der Steuererklärung angibt, ist
klar, oder?
Eigentlich nicht.
Wohin denn genau bzw. als was oder als welche Ausgabe(n)?
Viel mehr Spass … macht ja eigentlich die
Suche nach a) steuergeminderten Anlagen oder b)
renditestärkeren Anlagen, damit die Steuern nicht so weh tun.
Hast Du schon was gefunden?..
Kannst Du was empfehlen?
Oder eine entsprechende Internet-Seite (für Anfänger) zum Thema?
Unschön wird’s,
wenn durch so eine Aktion die eigene Steuererklärung einer
tieferen Untersuchung unterzogen wird.
Warum?
Weil dann die anderen Stellen auch zu Tage treten, bei denen man vielleicht … ehm… „nicht so gut aufgepasst hat“.
Solange die Steuererklärung ansonsten wasserdicht ist, ist’s egal.
Übrigens: Das man Zinsen, für die Zinsabschlagsteuer
entrichtet worden ist, AUCH in der Steuererklärung angibt, ist
klar, oder?
Eigentlich nicht.
Wohin denn genau bzw. als was oder als welche Ausgabe(n)?
Nehmen wir also an, die Freistellungsauftrag sind „verbraucht“. Nun wird für jeden Euro Zinsen der Zinsabschlag fällig.
Ulkig, dass sich das noch nicht rumgesprochen hat: Wie der Name ZinsABSCHLAGsteuer (eigentlich Kapitalertragsteuer) schon sagt, ist der Betrag lediglich eine pauschale Abschlagzahlung, wie an die Stadtwerke für Strom.
Mit der Steuererklärung reicht man dann die Anlage KAP ein. Frag mich nicht, welches Feld das ist, aber da gehört’s rein.
Tja, und nun stellt sich der persönliche Steuersatz raus.
Fall 1: Der persönliche Steuersatz liegt bei 38% (geht das eigentlich? Egal, ist ja nur ein Beispiel). Für Dividenden wurden 20% abgeführt, für Zinsen 30%, jeweils zzgl. Soli. Die Differenz zwischen dem Abschlag und dem persönlichen Steuersatz ist auf diese Erträge NACHZUZAHLEN!
Fall 2: Der persönliche Steuersatz liegt bei 19%. Die Differenz zwischen dem Zinsabschlag und dem persönlichen Steuersatz BEKOMMT MAN ZURÜCK.
Viel mehr Spass … macht ja eigentlich die
Suche nach a) steuergeminderten Anlagen oder b)
renditestärkeren Anlagen, damit die Steuern nicht so weh tun.
Hast Du schon was gefunden?..
Das ist mein Job! Nein, eigentlich nicht… ich lasse suchen und nutze die Ergebnisse. Aber: Ja!
Kannst Du was empfehlen?
Hier nicht, sorry.
Oder eine entsprechende Internet-Seite (für Anfänger) zum
Thema?
Da muss ich passen. Aber von den ersten 10 Treffern bei google erscheinen erfahrungsgemäß mindestens 8, bei denen man nicht weiterkommt.
danke für den Link, auch wenn ich einigen Punkten widersprechen muss bzw. anderer Meinung bin. Aber das können wir ja vielleicht per email klären, wenn Du Lust hast.
Frank Wilke
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]