Hallo und Guten Tag,
Wissenslücke u.a. beim Sparerpausch-Betrag. Die Höhe für Alleinstehende und Ehepaare ist bekannt, aber wie ist es mit der jährlichen Anrechnung? Das Geldinstitut meldet, bzw. zieht bei Überschreitung der Zinseinnahmen, bei erteiltem Freistellungsauftrag, die neu geregelte Abgeltungssteuer im Auftrag des Finanzamtes gleich ab (vereinfacht ausgedrückt). Wie ver-hält es sich aber wenn folgendes Beispiel beim Anleger zutrifft:
Festgeld (garantierter Zinssatz über gesamte Laufzeit)
Anmerkung: man kann ja parallel mehrere Festgeld-Sparverträge abschließen, möchte aber Sinnvollerweise nicht über den Sparerpauschbetrag kommen und Abgeltungssteuer zahlen.
Beispiel 1: Geld am 01.11.2008 angelegt, mit einer Laufzeit von 12 Monaten (danach Auszahlung des Betrages nebst Zinsen).
Beispiel 2: Geld am 01.07.2009 angelegt, mit einer Laufzeit von 12 Monaten (danach Auszahlung des Betrages nebst Zinsen).
Summieren sich jetzt die Zinsen für das Kalenderjahr 2009, d.h. Zinserträge für 10 Monate aus Beispiel 1, plus Zinserträge für 6 Monate aus Beispiel 2, obwohl es bei Beispiel 2 ja erst im Jahre 2010 zum Einkommen aus Kapitalerträgen käme?
Kommt es praktisch bei Kapitalerträgen (i.d. Fall Zinsen) bei beliebiger Laufzeit erst auf den Tag der Auszahlung (Zufluss) an? Der Sparerpauschbetrag steht Jedem ja für ein Kalenderjahr zu.
Der Anleger hat nur Erfahrungen mit Zuwachssparen bei jährlicher Zinsberechnung zum 31. Dez. und Aktienfondsparen (läuft auch nur so nebenbei, VWL).
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten
Viele Grüße, Brain