Hallo Gemeinde,
ich erziele Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit und aus Kapitalvermögen.
Kann ich bei Kapitalerträgen den Sparerpauschbetrag (801 Euro) UND bei Einkünften aus nicht-selbständiger Tätigkeit
nochmals Werbungskosten (1000 Euro) geltend machen, oder geht nur jeweils eins davon?
Danke,
Elton