Sparkasse

Liebe/-r Experte/-in,
Mein vater ist ein Demenz Pflegefall gewesenJetzt verstorben.
Sein Geldnachlass ist ein Sparbuch .Meine Mutter hat kurz vor seinem Tode darauf eine Vollmacht bekommen,wie weiß ich nicht.jetzt haben wir gesehen das meine Mutter wochen vor Vaters Tod zwei mal 15000 Euro abgehoben hat und wohin wissen wir auch nicht.Da jetzt der Nachlass unseres vaters kräftig reduziert wurde hab ich folgende Frage.
kann man vom Sparbuch des Ehemannes ohne Vollmacht(Vater konnte wegen schwerer Demenz nichts mehr unterschreiben) einfach solche Summen abheben?
kann man da noch was machen oder ist mein Erbe pfutsch?

Mfg
I. König

Hallo,

jeder der das Sparbuch vorlegen kann, kann auch Geld
abheben. Wenn es eine Vollmacht gibt, zahlt die
Sparkasse ohne Frage bis zum Freibetrag aus.

Ob das Abheben so rechtens war, kann ich nur schlecht
beurteilen. Gibt es ein Testament? Gibt es einen
Erbschein?

Wenn Du/Sie Erbe sind, sollte beim Nachlassgericht nach
einem Erbschein gefragt werden. Darin steht, welcher
Erbe was bekommt. Und man kann damit zur Bank gehen und
nach „weiteren“ Sparbüchern oder Schliessfächern fragen,
manchmal gibt es eine Überraschung…

Fraglich ist auch, ob das Geld nicht für die Pflege oder
z.B. für das Begräbnis aufgewendet werden musste. Dann
ist die Abhebung in Ordnung.

Vielleicht sollte Du/Sie mit der Mutter reden. Das
könnte helfen. Wenn reden nicht geht, gibt es auch
Anwälte, die kosten Geld. Man kann jedoch
Prozesskostenhilfe beim Anwalt beantragen.

Viel Erfolg

Liebe/-r Experte/-in,
Mein vater ist ein Demenz Pflegefall gewesenJetzt

verstorben.

Sein Geldnachlass ist ein Sparbuch .Meine Mutter hat

kurz vor

seinem Tode darauf eine Vollmacht bekommen,wie weiß ich
nicht.jetzt haben wir gesehen das meine Mutter wochen

vor

Vaters Tod zwei mal 15000 Euro abgehoben hat und wohin

wissen

wir auch nicht.Da jetzt der Nachlass unseres vaters

kräftig

reduziert wurde hab ich folgende Frage.
kann man vom Sparbuch des Ehemannes ohne

Vollmacht(Vater

konnte wegen schwerer Demenz nichts mehr

unterschreiben)

einfach solche Summen abheben?
kann man da noch was machen oder ist mein Erbe pfutsch?

Mfg
I. König

Liebe/-r Experte/-in,
Mein vater ist ein Demenz Pflegefall gewesen. Jetzt verstorben. Sein Geldnachlass ist ein Sparbuch .Meine Mutter hat kurz vor seinem Tode darauf eine Vollmacht bekommen,wie weiß ich nicht.jetzt haben wir gesehen das meine Mutter wochen vor Vaters Tod zwei mal 15000 Euro abgehoben hat und wohin wissen wir auch nicht.Da jetzt der Nachlass unseres vaters kräftig reduziert wurde hab ich folgende Frage. kann man vom Sparbuch des Ehemannes ohne Vollmacht (Vater konnte wegen schwerer Demenz nichts mehr unterschreiben) einfach solche Summen abheben? kann man da noch was machen oder ist mein Erbe pfutsch?

Mfg
I. König

Hallo Herr König,

das Sparkassenbuch ist ein sogenanntes „qualifiziertes Legitimationspapier“. Jede beliebige Person (egal ob verwandt oder nicht), welche auf irgendeine Weise in den Besitz des Sparbuches kommt, kann Abhebungen tätigen. Daher empfehlen Sparkassen bei einer großen angesammelten Summe den Schutz mit einem Kennwort.

siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Spareinlage

Gruß
darli