Hallo,
jeder der das Sparbuch vorlegen kann, kann auch Geld
abheben. Wenn es eine Vollmacht gibt, zahlt die
Sparkasse ohne Frage bis zum Freibetrag aus.
Ob das Abheben so rechtens war, kann ich nur schlecht
beurteilen. Gibt es ein Testament? Gibt es einen
Erbschein?
Wenn Du/Sie Erbe sind, sollte beim Nachlassgericht nach
einem Erbschein gefragt werden. Darin steht, welcher
Erbe was bekommt. Und man kann damit zur Bank gehen und
nach „weiteren“ Sparbüchern oder Schliessfächern fragen,
manchmal gibt es eine Überraschung…
Fraglich ist auch, ob das Geld nicht für die Pflege oder
z.B. für das Begräbnis aufgewendet werden musste. Dann
ist die Abhebung in Ordnung.
Vielleicht sollte Du/Sie mit der Mutter reden. Das
könnte helfen. Wenn reden nicht geht, gibt es auch
Anwälte, die kosten Geld. Man kann jedoch
Prozesskostenhilfe beim Anwalt beantragen.
Viel Erfolg
Liebe/-r Experte/-in,
Mein vater ist ein Demenz Pflegefall gewesenJetzt
verstorben.
Sein Geldnachlass ist ein Sparbuch .Meine Mutter hat
kurz vor
seinem Tode darauf eine Vollmacht bekommen,wie weiß ich
nicht.jetzt haben wir gesehen das meine Mutter wochen
vor
Vaters Tod zwei mal 15000 Euro abgehoben hat und wohin
wissen
wir auch nicht.Da jetzt der Nachlass unseres vaters
kräftig
reduziert wurde hab ich folgende Frage.
kann man vom Sparbuch des Ehemannes ohne
Vollmacht(Vater
konnte wegen schwerer Demenz nichts mehr
unterschreiben)
einfach solche Summen abheben?
kann man da noch was machen oder ist mein Erbe pfutsch?
Mfg
I. König