Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe ein Problem. Es geht um fogenes: Vor ungefähr 2 Monaten habe ich einem Freund meinen Personalausweis gegeben, auf meine Forderung ihn mir wiederzugeben sagte er, er hätte ihn verloren. Daraufhin beantrage ich beim zuständigen Bürgeramt einen neuen Perso und ließ den alten als vermisst melden. Soviel zur Vorgeschichte…
Nun mein Problem: Mit diesem „verlorenen“ Personalausweis war er zweimal am Sparkassenschalter und hat sich NUR mit Vorlage des als vermisst gemeldeten Personalasuweises Geld von meinem Konto abgeholt. Ich habe das alles soweit der Polizei gemeldet und auch der Sparkasse, ich ging eigentlich davon aus das die Sparkasse einen Fehler gemacht hat und sie mir das Geld zurück erstatten hätten müssen. Denn mal ehrlich, einen Größenunterschied von ca. 25cm kann man ja mal erkennen…
Aufjedenfall wurde mein Anspruch auf Rückerstattung aus folgenen Grunde abgelehnt:
Sehr geehrter Herr … ,
wir haben erfahren, das Sie selber dne PErsonalausweis ihrem mindjährigen Freund übergbene haben, damit dieser unter Umgehung der gesetzlichen Vorschriften Zigaretten oder Alkohol käuflich erwerben kann. Dies war u.a auch möglich, weil ihrer beider Aussehen nicht gravierend abweicht. Bei einem unverfänglichen Vergleich des Bildes mit dem Vorleger fiel also kein Unterschied auf. Uns wurde weiterhin berichtet, dass Herr Horz Ihnen nach einer letzten soolchen „Aktion“ den Ausweis nicht zurückgegeben hat.
Wir bitten Sie um ihr Verständis, dass wir Ihrem Verhalten einen erhebliches Mitverschulden sehen, welches uns veranlasst, ihren Erstattungsnaspruch abzulehnen.
Mit freundlichen Grüßen Sparkasse Essen.
Habe ich wirklcih eine erhebliche Mitschuld? Natürlich habe ich ihm den Personalausweis aus eigenen Schritten gegeben, habe ihn ja aber auch zurück verlangt! Wenn er mir sagt das er ihn verloren hat kann ich ja auch nichts gegen machen? Der Personalausweis war bereits als vermisst gemeldet zu dem Zeitpunkt als er sich am Sparkassenschalter einmal um 50 und einmla um 155€ bereichtert hat. Kann ich noch rechtlich gegen diese Entschiedung der Sparkasse vorgehen, würde es überhaupt etwas bringen oder würde ich mir damit sogar selber ein Bein stellen?
also als erstes würde ich den Freund abschießen.
Zweitens hast du meiner Meinung nach nur noch eine Chance auf dem privatrechtlichen Wege, sprich deinen Freund zu verklagen.
Die erhebliche Mitschuld ist vorhanden, so leid es mir tut. Personalausweise gibt man nicht aus der Hand, es gibt auch keinen Grund warum ein anderer ihn brauchen könnte.
Wäre genauso, wenn du auf deine EC Karte die PIN draufschreibst und dich dann beschwerst, das jemand an dein Konto am Automaten kam. Da hast du auch verloren.
Mit dem Freund habe ich natürlich abgeschlossen. Nur ich habe auch garnicht soweit gedacht in diesem Augenblick. Ich war einfach zu faul aufzustehen um Zigaretten zu holen… das es ein riesen Fehler war, dessen bin ich mir bewusst.
Aber hätte ich über privatrechtlichen Wege eine Chance das Geld wiederzubekommen bei einem 16 Jährigem Schüler? Eine Anzeige wegen Betruges läuft übrigens…
da hast Du Dir ja was eingebrockt mit dem „Ausleihen“ deines Personalausweises.
Ich vermute auch, dass du eine erhebliche Mitschuld an dem Schaden hast. Die Weitergabe Deines Ausweises war wirklich dämlich.
Wenn das Foto deines Ausweises Ähnlichkeit mit Deinem Freund hat und die Unterschrift auf dem Auszahlungsbeleg einigermaßen ähnlich aussieht wie im Ausweis hat die Sparkasse wohl genügend geprüft. Die Köpergröße ist wohl nicht ideal zur Identifizierung von Personen.
Im Zweifel solltest Du eine Erstberatung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen. Diese Beratung bekommt man meistens zu einem Festbetrag (z.B. 50 Euro, vorher Preis anfragen!). Ein Anwalt kann Dir bestimmt genauer sagen, ob Du nochmals mit der Sparkasse verhandeln solltest.
Ob ähnlichkeiten vorhanden sind? Ganz ehrlich? Ich würde sagen nein. Alleine schon der bereits erwähnte Größenunterschied, ich bin 195cm, er lediglich 175cm? Das sollte ja wohl auffallen, zudem trägt er eine Brille. Gut, die Brille kann man ja auch auf und absetzen… aber naja, die Mitschuld erkenne ich ja wohl an dennoch hätte man es ja wohl erkennen können…
Nur ob sich 50€ bei einem Schade von 215€ lohnen ist wiederrum eine andere Frage.
Wie würden Sie es denn einschätzen? Habe ich eine Chance?