Sparkassenauskunft Erbengemeinschaft

Hallo, wenn ein Miterbe Kontoauskunft verlangt über das gemeinschaftliche Konto der Erbengemeinschaft und auch die Auskunft selbst bezahlt, da beidezu gleichen Teilen unterschriftsberechtigtsind,
muß dann die Sparkasse die Miterbin über diese Auskunft informieren? Die Miterbin hat immer die Kontoauszüge bekommen auch die zurückliegenden Jahre. Der andere Miterbe aber nicht und möchte dies jetzt nachholen.
Gruß Ingeborg

wieso sollte die sparkasse den anderen berechtigten informieren, wenn ein berechtigter die kontobewegungen erfragt ? -> habe ich das richtig verstanden, geht es um kontoauszüge ?

Ja, um Kontoauszüge aus dem Jahr 2009 bis 2010. Die Miterbin hat die Kontoauszüge schon zum Zeitpunkt erhalten. Nun möchte der andere Miterbe aus bestimmten Gründen diese Auszüge haben und die Sparkasse will die Miterbin dazu benachrichtigen, weil das Konto der Erbengemeinschaft gehört. Verstehen kann man das nicht. Man sollte es unterbinden.
Ingeborg

Die Sparkasse erteilt die Auskunft nur gegen Gebühr von 50 Euro und der Ausdruck muß auch noch bezahlt werden, ca. 30 Euro. Ist lt. Rechtsanwalt O.K. Aber die Miterbin zu benachrichtigen ist das erlaubt?
Ingeborg

wenn ein Miterbe Kontoauskunft verlangt über das
gemeinschaftliche Konto der Erbengemeinschaft […]
muß dann die Sparkasse die Miterbin über diese Auskunft
informieren?

Ja. Bei einer Miterbengemeinschaft kann zwar jeder Miterbe Auskunft verlangen, die allerdings an alle Miterben zu erteilen ist.

Dies ergibt sich aus der Zustimmungspflicht zu Bankauskünften der Rechtsnachfolger des Kunden gem. Nr.3, 2) der AGB:

http://www2.jura.uni-freiburg.de/institute/izpr2/Web…

G imager

Danke für die Auskunft. Dann muß die Sparkasse die Miterbin eben benachrichtigen. Einer mu´bezahlen und der Andere bekommt die Kontoauszuüge, die ihm sowieso schon vorliegen, kostenlos. Denn der Betrag wird nicht dem gemeinsamen Konto belastet.
Ubgeborg