servus,
habe vor ein paar tagen gehört, dass die sparkassen verpflichtet sind ein konto zu eröffnen, sofern der antragende keine anderen konten hat.
das soll auchso sein bei insolventen bürgern.
ist die aussage richtig? wenn ja, aus welcher grundlage (norm, urteil etc.) ?
danke
Hi
habe vor ein paar tagen gehört, dass die sparkassen
verpflichtet sind ein konto zu eröffnen, sofern der antragende
keine anderen konten hat.
das soll auchso sein bei insolventen bürgern.
Schau mal in die FAQ:1389, dort könntest Du eine Antwort auf Deine Frage finden.
Gruß
Edith
sofern ich mich richtig erinnere sind die sparkassen ja ein teil einer öffentl. rechtlichen Anstalt. Mit-eigentümer sind u.a. Kommunen. Sie sind dem allgemeinwohl verpflichtet, d.h. ein Konto auf Guthabenbasis ist wohl möglich.