Sparkonten für Minderjährige

Hallo!
Wer kann mir bei der Lösung einer Streitfrage helfen?
Ich behaupte: Der Abschluss von Sparverträgen o.ä.mit Minderjährigeen ist nur mit Zustimmung beider Erziehungsberechtigten möglich.
Mein „Gegner“ behauptet: Derartige Verträge können auch mit Zustimmung nur eines Erziehungsberechtigten abgeschlosen werden.
Wer hat recht?

Danke

Manfred

Hallo Manfred,

so wie es gemeint ist, vermutlich keiner.

Ein Sparvertrag wird normalerweise zugunsten eines Minderjährigen abgeschlossen. Dabei ist ein oder beide Erziehungsberechtigter dann der eigentliche Vertragspartner, bis der Minderjährige alt genug ist.

Der Vertrag wird also eigentlich mit einem Erziehungsberechtigten abgeschlossen. Es kann allerdings auch jeder andere zugunsten eines Minderjährigen einen Sparvertrag abschliessen.

Gruß!

Horst

Du hast recht.
http://www.abc-recht.de/ratgeber/familie/falle/bankg…
gruß n.

Hallo Manfred,

Ich behaupte: Der Abschluss von Sparverträgen o.ä.mit
Minderjährigeen ist nur mit Zustimmung beider
Erziehungsberechtigten möglich.

Meine Vorstellung dazu:
Die verantwortlichen Erziehungsberechtigten müssen über die finanzielle Situation ihrer Kinder informiert sein. Ganz einfach wegen z.B. Bafög, Alg2 und vieles mehr.
Stell Dir vor, die Tante aus Amerika schließt einen Vertrag (Sparbuch, Geldanlage beliebiger Art) in für das theoretische Familieneinkommen relevanter Höhe ab ohne jemanden in der Familie zu informieren. Später kommen die Eltern nichtahnend in die Situation, Alg2 beziehen zu müssen, oder ähnlich.

Danke

Bitte

Manfred

Ratloser

Hallo,

Stell Dir vor, die Tante aus Amerika schließt einen Vertrag
(Sparbuch, Geldanlage beliebiger Art) in für das theoretische
Familieneinkommen relevanter Höhe ab ohne jemanden in der
Familie zu informieren. Später kommen die Eltern nichtahnend
in die Situation, Alg2 beziehen zu müssen, oder ähnlich.

Wo genau ist das Problem? Und wie genau könnte das die Familie umgehen, wenn sie doch gar nichts davon weiß? Allen Angehörigen sicherheitshalber verbieten, Geld zu Gunsten eines der Kinder anzusparen?
Und aber genau genommen weiß ich nicht mal, was das mit der Frage zu tun haben könnte.
Gruß
loderunner

Hi loderunner,

Wo genau ist das Problem?

Das sollte meine Antwort erklären.
Ich möchte mich jetzt nur sehr zurückhaltend auf Dein merkwürdiges posting äußern.
Darf ich an die vergangene Bafög-Problematik erinnern? Genau diese Fälle hat es dort gegeben. Oma hat für den lieben Enkel ein dickes Sparbuch angelegt, andere auch Aktien gekauft. Die Enkel (und Eltern) nichtahnend staatliche Gelder beantragt und sahen sich später in ein Betrugsverfahren verwickelt.

Und aber genau genommen weiß ich nicht mal,
was das mit der Frage zu tun haben könnte.

Mit meiner Antwort liefere ich die Erklärung.
Deshalb müssen die verantwortlichen Erziehungsberechtigten bei der Eröffnung von Konten Minderjähriger zustimmen, damit sie über deren finanzielle Lage informiert sind.
Dies ist aber nur ein Teilaspekt, es gibt noch unzählige andere Fallstricke, weshalb es so geregelt ist.
Gruß
Ratloser

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Hallo,

Darf ich an die vergangene Bafög-Problematik erinnern? Genau
diese Fälle hat es dort gegeben. Oma hat für den lieben Enkel
ein dickes Sparbuch angelegt, andere auch Aktien gekauft. Die
Enkel (und Eltern) nichtahnend staatliche Gelder beantragt und
sahen sich später in ein Betrugsverfahren verwickelt.

Bitte denk nochmal in Ruhe über diese seltsame Geschichte nach: mit Betrug kann das doch gar nichts zu tun haben. Niemand kann unwissend einen Betrug begehen, dazu gehört immer Absicht: http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
Irgendwer hat da nur die Hälfte erzählt oder sich die Sache sogar komplett ausgedacht.

Und aber genau genommen weiß ich nicht mal,
was das mit der Frage zu tun haben könnte.

Mit meiner Antwort liefere ich die Erklärung.

Leider nein.

Deshalb müssen die verantwortlichen Erziehungsberechtigten bei
der Eröffnung von Konten Minderjähriger zustimmen, damit sie
über deren finanzielle Lage informiert sind.

Das ist Unsinn, lies die anderen Postings.

Dies ist aber nur ein Teilaspekt, es gibt noch unzählige
andere Fallstricke, weshalb es so geregelt ist.

Ah ja. Interessant.

Gruß
loderunner (ianal)

§ 1629 , Absatz I + II BGB
Hallo Manfred,

die Antwort steht im Gesetz:

„Die elterliche Sorge umfasst die Vertretung des Kindes. Die Eltern vertreten das Kind gemeinschaftlich (…)“

–> ja, beide müssen unterschreiben.

(Annahme: es besteht kein alleiniges Sorgerecht für Mutter oder Vater)

Grüße
Deli

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo loderunner,

ist mir inzwischen klar geworden - Du hast Recht.
Oma legt ohne Wissen der Kinder oder Eltern eine Geldanlage für den Enkel an.
Bei einem Kontenabgleich fliegt das auf. Im folgenden Betrugsverfahren glaubt der Richter den mit treuherzigem Augenaufschlag vor ihm stehenden Kindern und Eltern, das keiner vom Konto gewusst hat.

Hier haben wir also wieder den schlagenden Beweis der Presse-Desinformation durch Sensationsschreiberlinge. Ich wußte doch schon immer - Spiegel, Focus, Stern, SZ, und wie sie alle heissen - denen kann man einfach nicht glauben.

Nur ein kleiner Auszug, es gibt hunderte, wenn nicht tausende weiterer Berichte. Urteile auch, aber da such bitte selber.

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,5151…
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,3102…
http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/836/337684/text/
http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/226/337074/text/
http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/438/338285/text/
http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/776/336625/text/
http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/761/337609/text/
http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/587/338434/text/
http://www.sputnik.de/campus/wenn-die-bafoeg-bombe-p…
http://www.stern.de/politik/deutschland/bildungspoli…
http://www.referendar.de/phpBB2/viewtopic.php?p=3381…
http://www.rosenheimer-nachrichten.de/zet_report_356…
http://www.ksta.de/html/artikel/1217410438668.shtml

usw

Hallo,
ich weiß jetzt wirklich nicht, worauf Du hinaus willst. Dass es selbstverständlich Betrug sein kann, wenn die Enkel (und Eltern) von den Sparbüchern etc. wissen und sie verschweigen, ist doch klar. Dass niemand unwissentlich einen Betrug begehen kann, ist aber ebenso klar, was ein Blick ins Gesetz beweist: http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html. Zitat: „Wer in der Absicht…“. Unkenntniss schützt also hier vor Strafe :wink:. Weshalb also Deine Behauptung ‚die Eltern müssen informiert sein‘ nicht richtig ist. Was ein Blick in die in den anderen Postings angegebenen Links unterstützt - da ist nirgendwo die Rede von.
Ich begebe mich als Nichtjurist jetzt mal auf dünnes Eis: der Grund für die Unterschrift der Eltern besteht darin, dass die Kontoeröffnung ansonsten schwebend unwirksam wäre. Und darauf will sich keine Bank einlassen. Ich mag mir gar nicht vorstellen, was für juristische Probleme die verschiedenen Ein- und Auszahlungen später bezüglich Wirksamkeit und Unwirksamkeit sowie Schadensersatz etc. bereiten könnten.
Gruß
loderunner (ianal)

Wir haben bisher wohl etwas aneinander vorbei geredet. Formal hast Du natürlich Recht, zum Betrug ist Absicht notwendig.

Die Praxis sieht aber etwas anders aus. In vielen Fällen entscheidet das Gericht, ob den Unschuldsbeteuerungen im beschriebenen Fall geglaubt wird. Andernfalls ist dem Sozialmissbrauch - auch in anderen Bereichen - ja Tür und Tor geöffnet. Oder sehe ich hier etwas falsch?
Über Unschuldsvermutung entscheidet immer noch das Gericht. Denn § 1629 ist eindeutig, da kann jeder Richter vom bewussten Verschweigen ausgehen.

Im Zweifelsfall, wenn richtige Konsequenzen drohen, könnte die Bank in der Nachweispflicht sein, wer für die Kontoeröffnung unterschrieben hat. Selbst wenn es jetzt die Oma war, unterstützt es nur die Behauptung der Familie als Indizien/Anscheinsbeweis. Und den muss der Richter eben entsprechend bewerten.

Aber es lohnt nicht, sich deshalb weiter hier den Finger wund zu tippen, ich werde nicht weiter auf folgende postings eingehen.

Trotzdem lieben Gruß,
Ratloser

ich weiß jetzt wirklich nicht, worauf Du hinaus willst. Dass
es selbstverständlich Betrug sein kann, wenn die Enkel (und
Eltern) von den Sparbüchern etc. wissen und sie verschweigen,
ist doch klar. Dass niemand unwissentlich einen Betrug begehen
kann, ist aber ebenso klar, was ein Blick ins Gesetz beweist:
http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html. Zitat: „Wer in der
Absicht…“. Unkenntniss schützt also hier vor Strafe :wink:.
Weshalb also Deine Behauptung ‚die Eltern müssen informiert
sein‘ nicht richtig ist. Was ein Blick in die in den anderen
Postings angegebenen Links unterstützt - da ist nirgendwo die
Rede von.
Ich begebe mich als Nichtjurist jetzt mal auf dünnes Eis: der
Grund für die Unterschrift der Eltern besteht darin, dass die
Kontoeröffnung ansonsten schwebend unwirksam wäre. Und darauf
will sich keine Bank einlassen. Ich mag mir gar nicht
vorstellen, was für juristische Probleme die verschiedenen
Ein- und Auszahlungen später bezüglich Wirksamkeit und
Unwirksamkeit sowie Schadensersatz etc. bereiten könnten.
Gruß
loderunner (ianal)