Bei der Eröffnung eines Sparkontos bekommt man ein Formular, in dem es um den Freistellungsaufrag für Kapitalerträge geht.
Soweit ich ganz grob weiss, ist das ja etwas, was mit Stuern und so zu tun hat - kann mir jemand erklären, was das genau ist?
Hat man da als Student ohne eigenes Einkommen (ausser Kindergeld und Unterhalt durch Eltern) irgendwas mit am Hut?
hat jede Person 751 Eur + 50 Eur = 801 EUR Steuerfreibetrag auf Kapitalerträge.
Heißt, Man kann 801 EUR Kapitalerträge pro Jahr erhhalten ohne Steuer zu Zahlen. Überschreitet man diese Summe, werden entweder 35% Zast(zinsabschlagsteuer) oder 25% KEST (Kapitalertragssteuer) fällig. Beides sind Vorabsteuern auf die Einkommenssteuer.
Hallo,
grundsätzlich muss man für Einkommen (auch Zinsen die man bekommt sind Einkommen) Steuern zahlen. Bei den Zinsen hat man aber einen Freibetrag für den keine Steuern bezahlt werden müssen. Die Bank ist nun verpflichtet die Steuern die du für deine Zinsen bezahlen musst von deine Zinsen abzuziehen und ans Finanzamt zu zahle. Du könntest dir dann bei der Steuererklärung die Steuer für deine Zinsen zurückholen wenn deine Zinsen den Freibetrag nicht übersteigen. Um zu vermeiden dass die Bank erst deine Zinsen versteuert und du dir die Steuer später vom Finanzamt zurückholen musst, unterschreibst du einen Freistellungsauftrag. Dadurch versteuert die Bank deine Zinsen nur noch wenn diese höher als der Freibetrag ist.
wenn du bei einer Bank eine Spareinlage hast, sind die daraus resultierenden Zinsen steuerpflichtig. Das heißt, die Bank führt z. Zt. 30 % deiner Zinserträge an das Finanzamt ab. Dieses kannst du umgehen, wenn du der Bank einen sogenannten Freistellungsauftrag erteilst. Du kannst als Alleinstehender z. Zt. 801 Euro (als Ehepaar 1.602 Euro) als Zinsen einnehmen, ohne dass die Bank davon etwas an das Finanzamt abführt. Voraussetzung hierfür ist der Freistellungsauftrag. Hast du bei mehreren Instituten Geld angelegt, müssen alle diese Banken von dir einen Freistellungsauftrag erhalten, damit deine Zinsen bei dir bleiben. Allerdings darfst du bei Verteilung auf mehrere Banken nicht deinen Höchstbetrag von 801 Euro (1.602 Euro) überschreiten.
Aber dieses alles müsstest du doch wissen, denn diese Freistellungsaufträge für Sparguthaben existieren seit Jahren, nur werden immer wieder die Höchstbeträge der Zinsen, die man abführungsfrei einnehmen darf, gekürzt; leider!!!
Gruß von der
kleinen Göre
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