Sparkonto mit gesetzl. Kündigungsfrist

nehmen wir mal an, eine Bank bietem im Aktionszeitraum 2% Bonuszinsen an (auch bei Einzahlung für bestehende Sparkonten) zusätzlich zu den für dieses Konto üblichen 1,5% Zinsen ergäbe für die ersten 3 Monate satte 3,5% p.a.! Allerdings gilt dieser Zinssatz bei Neueinzahlungen nur für max. 3 Monate. Da die gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate beträgt, zahlt ein Kunde, der dort bereits einen bestehenden Sparvertrag hat) schnell ein und kündigt einen größeren Teilbetrag (z.B. 90%) wenige Tage später (das Konto und der geringe Restbetrag würden weiterhin bestehen bleiben).
Die beim damaligen Vertragsabschluß bestehenden Sparkontobedingungen gelten sicherlich weiter bis der Kunde neue Sparkontobedingungen ausgehändigt bekommt? Dort steht nichts von einer Sperrfrist drin, nur das dieses ggf. gesondert vereinbart werden kann.
Es existieren nämlich Gerüchte, daß die Bedingungen im nächsten Monat geändert werden sollen (dann würde bei Kündigung in den ersten drei Monaten der Bonus verfallen).

FRAGE:
Wenn der Kunde aber bereits zuvor Geld eingezahlt+gekündigt hat und erst später die neuen Bedingungen zugesandt bekommt, in denen z.B. steht, das der Bonus entfällt, wenn innerhalb der ersten 3 Monate das Sparguthaben ganz oder teilweise gekündigt wird? Was gilt dann?

Wäre ja unsinnig, nach 3 Monaten mit 3,5% das Geld noch mit mickrigen 1,5% ohne Bonus dort liegen zu lassen, während man bei der Konkurrenz derzeit 2,5% aufs Tagesgeld bekommmt. Auf der Website sind weiterhin nur die alten Bedingungen hinterlegt. In den „Bedingungen für den Sparverkehr“ der Bank steht, daß eine Kündigungssperrfrist vereinbart werden kann. die sich aus dem "Preisaushang – Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft“ ergibt oder gesondert vereinbart werden kann. Im Preisaushang der Bank steht dazu jedoch nichts, nur die 1,5% + 2% Bonus für Einzahlungen im Aktionszeitraum. Die Bank behauptet auf Anfrage, daß das Produkt nur für längerfristige Anlagen gedacht wäre und deswegen die Bank nach Belieben eine Kündigungssperrfrist einführen könnte. Aber wenn jemand nun z.B. das Geld nach 3 Monaten benötigt und nur 1000 Euro weiterhin längerfristig anlegen will? Was will die Bank dann machen? Wäre eine Verweigerung der Kündigung bzw. zuvor nicht vereinbarte Sperrfrist im Zweifelsfalle lt. den geltenden Bedingungen wirklich zulässig? Müßte der Kunde im Zweifelsfall den Bedarf nachweisen?
Ein Trick könnte die Bank wohl aber anwenden: den normalen Zinssatz über Nacht von 1,5% auf 0% senken und man müßte trotzdem 3 Monate warten, bis man wieder an sein Geld käme - aber das würde dann doch sicherlich für alle Kunden (auch Neukunden) gleichermaßen gelten - also eigentlich schwer vorstellbar.

Es gilt die Ausgangslage die zum Zeitpunkt des Abschlusses herrschte… natürlich kann die Bank das Prdukt nach beleiben verändert. Dies gilt dann allerdings nur für alle Neuabschlüsse.

Gruss HighQ