Hallo Wissende!
Ich hab leider mit Finanzgeschäften keine Ahnung, da ich bisher noch nie soviel Geld hatte, um mir darüber Gedanken machen zu müssen…
Jetzt hat meine Ex-Schwiegermutter meinen Kindern ein Konto eingerrichtet mit 1000,- EUR und sie zahlt mtl. 50,- drauf.
Nun ein paar Fragen:
Der Steuerfreibetrag von 801,- EUR: das heißt, alles was über 801,- drauf ist oder was über 801,- an Zinsen anfällt wird besteuert?
Muß ich denn die Zinserträge in meiner Steuererklärung angegeben? Oder geschieht das automatisch von der Bank an das Finanzamt?
Dankende Grüße Karamell
Hallo Karamell,
Der Steuerfreibetrag von 801,- EUR: das heißt, alles was über
801,- drauf ist oder was über 801,- an Zinsen anfällt wird
besteuert?
Ja, wenn mehr als EUR 801,- an Zinsen anfallen, muss man Steuern zahlen. Das heißt, dass es bei einem Zinssatz von 5% ab ca. EUR 15.000,- an Spareinlagen langsam mal „kritisch wird“, vorher nicht. Eine gute Bank sendet dir zu Beginn des neuen Jahres eine übersichtliche Steuerbescheinigung zu.
Muß ich denn die Zinserträge in meiner Steuererklärung
angegeben? Oder geschieht das automatisch von der Bank an das
Finanzamt?
Keine Sorge, das machen Bank und Finanzamt schon unter sich aus.
Du kannst und solltest einen „Freistellungsauftrag“ bei der Bank stellen. Dann werden die Steuern gar nicht fällig, weil du ja unter dem Freibetrag von EUR 801,- bist.
Wenn du mal über diesen Betrag kommst, oder wenn du mal versehentlich Steuern gezahlt hast, weil du vergessen hast, einen Freistellungsauftrag zu stellen, dann kannst du die Anlage KAP ausfüllen, um diese Steuern zurückzubekommen. Das ist aber so ungefähr das ätzendste Steuerformular, dass ich je gesehen habe. Im nächsten Jahr soll das ja nun vereinfacht werden - bin mir noch nicht so ganz sicher, wie das Formular aussehen wird. Das wird man dann sehen.
Schöne Grüße
Petra
Hallo Petra!
Ich danke Dir für die Antwort - ein Sternchen dafür!
Gruß Karamell