Hallo,
mal kurz mein Problem schildern.
Mein Mann und ich sind beide kontoinhaber der DRBA.
Nun haben wir momentan noch eine Pfändung auf unserem Girokonto, unser Sparbuch ist auch dicht, was wir uns damals angelegt haben um was anzusparen für eventualitäten, denn wir bekommen beide nur ALG2 Kindergeld für die Kiddis und Elterngeld.
Nun ist es ja so, das beim Amtsgericht die freigabe der pfändung läuft da gibt es ja solch Urteil, das die Pfändung aufgehoben werden kann, wenn jeden Monat nur solche Leistungen eingehen, das Amtsgericht arbeitet noch daran, wird aber auf kurz oder lang wieder frei gemacht werden.
Nun ist es aber so, das unser Sparkonto ja weiterhin dicht bleibt, besteht denn da auch eine Chance, dies wieder frei zu bekommen da wir diese Ansparungen brauchen falls mal was ist, da man als ALG2-Empfänger auch dazu verpflichtet ist.
Muss dazu sagen, das dieses Sparkonto genau wie das Girokonto seit Mitte November dicht ist und bis jetzt das Sparguthaben von KNapp 100 Euro noch immer nicht an dem Gläubiger abgeführt wurde, habe ich da dann irgendwie Chancen, das man das wieder frei bekommt?
Wir haben durch unser ALG2 und der UNterhaltsverpflichtung der Kiddis ja eh keine Pfändungsgrenze also dürfte demnach auch das Sparkonto nicht dicht sein oder wie ist das?
Hallo
kurz oder lang wieder frei gemacht werden.
Nun ist es aber so, das unser Sparkonto ja weiterhin dicht
bleibt, besteht denn da auch eine Chance, dies wieder frei zu
bekommen
ja, wenn die Schulden bezahlt sind, Sparbuch fällt nicht unter Pfändungsfreigrenzen sondern wird als verwertbares Vermögen betrachtet, da man das Geld ja über hat
da wir diese Ansparungen brauchen falls mal was ist,
da man als ALG2-Empfänger auch dazu verpflichtet ist.
wo steht das??
Muss dazu sagen, das dieses Sparkonto genau wie das Girokonto
seit Mitte November dicht ist und bis jetzt das Sparguthaben
von KNapp 100 Euro noch immer nicht an dem Gläubiger abgeführt
wurde, habe ich da dann irgendwie Chancen, das man das wieder
frei bekommt?
Wir haben durch unser ALG2 und der UNterhaltsverpflichtung der
Kiddis ja eh keine Pfändungsgrenze also dürfte demnach auch
das Sparkonto nicht dicht sein oder wie ist das?
Sparkonto ist nicht Girokonto…
Als Sparkonto empfiehlt soich in solchen Fällen das Kopfkissen
Wallflower
wo steht das??
Das sagt einem das amt, das man sich was ansparen soll falls man was neu kaufen muss, da das amt einem nichts gibt.
wenn es doch aber angeblich für den gläubiger bestimmt ist, dann sollen dies doch auch endlich überweisen, es ist immernoch drauf.
würde die schulden gerne abbezahlen aber wir konnten uns ja leider nicht einigen deswegen kams ja so dicke, wir können uns wegen der summe nicht einigen, würde es ja gerne.
wir werden nun alles immer auf die kinderbringen denn deren sparkonten sind ja unberührt.
ich hatte aber mal gehört, das sparkonten auch als girokonten angesehen werden, so ne art girokonto und da wir ja eh keine pfändungsgrenze haben sie auch nicht an dieses dürfen, hmmmmm.
trotzdem danke
Hi,
das Spraguthaben ist deshalb noch da, weil die Bank das nur gegen Vorlage der Sparurkunde auszahlen darf. Die muss der Gläubiger erstmal vom Schuldner abfordern bzw. durch den Gerichtsvollzieher im Wege der Hilfspfändung wegnehmen lassen.
Dem Posting von Wallflower ist ansonsten nichts mehr hinzuzufügen.
Gruss Hans-Jürgen
***
ASO,ok.
das dies aber so lange dauert…
dagegen wehren oder verweigern darf ich nicht nehme ich mal an?
ASO,ok.
das dies aber so lange dauert…
dagegen wehren oder verweigern darf ich nicht nehme ich mal
an?
da gibts nichts dagegen meehr zu wehren… zu späääät… ist in der Rubrik Lehrgeld zu verbuchen
Wallflower
Hi,
wenn man Dich dazu auffordert, solltest Du es freiwillig rausrücken, ansonsten kommt der Gerichtsvollzieher und Du zahlst letztlich auch die Gebühren.
Gruss Hans-Jürgen
***