Sparzinsdifferenz zu Inflationsrate absetzbar?

Hallo liebe Wissende,

folgende Steuerfragen wären interessant:

A) Kann man wenn Sparbuchzinsen niedriger sind als die Inflationsrate, die Differenz von der Steuer als Verlust absetzen?

B)Kann man private Rechtsanwaltskosten, Haustierarzneimittel und Untersuchungskosten sowie Bußgelder für abgelaufene (oder falsche Zone) Straßenbahn-Monatskarten (hauptsächlich für Arbeitswege genutzt) von Steuer absetzen?

C)Wenn weniger Werbungskosten (weit unter 1000Euro) angegeben wird, wird dann trotzdem die volle Werbungskostenpauschale von 920/1000Euro
für die Steuerberechnung abgezogen?

Vielen Dank für Hinweise im voraus

Hallo!

Nein

Nein

Ja

Gruß

derschwede77

alles NEIN!

Lia

stimmt, C ist ja, hatte ich überlesen!

Lia

Guten Tag,

danke für die Antworten, obgleich ich nicht verstehe, warum Verluste bei Sparguthaben mit niedrigeren Zinsen als die Inflationsrate nicht wie andere Anlagen absetzbar sind.
Wäre dann auch ein Anreiz für die Politik für stabile Geldpolitik zu sorgen.

Gruß

Im umgekehrten Fall würdest du doch auch nur die Zinsen versteuern wollen, die du auch nominell kassiert hast, und nicht noch einen Zuschlag wegen „zu niedriger Inflation“. Außerdem dürfte doch bekannt sein, dass Inflation nicht statisch ist, sondern innerhalb des Jahres in unterschiedlichen Intervallen schwankt; bei Benzinpreisen mitunter stündlich. Welche Inflationsrate sollte denn da zugrunde gelegt werden?

Außerdem vergisst du, dass ja auch die zu zahlende Steuer durch die Inflation entwertet wird; im Zweifel genau proportional zu den von dir behaupteten Verlusten.

Hallo,

danke für die Antworten, obgleich ich nicht verstehe, warum Verluste bei Sparguthaben mit niedrigeren Zinsen als die Inflationsrate nicht wie andere Anlagen absetzbar sind.

Bei welchen anderen Anlagen ist das denn möglich?
Ansonsten wäre die Antwort, weil es eben keine Ausgabe, sondern bestenfalls eine nicht erzielte Einnahme ist, für die auch das Finanzamt nichts kann. Die Anlage wählt jeder selber aus und weiß auch im Voraus, dass eine Nominalbesteuerung stattfindet. Bei jährlichen Zinszahlungen ist das doch noch einigermaßen erträglich. Stell Dir mal vor eine Aktie schafft es 50 Jahre gerade so den Inflationsausgleich hinzukriegen. Trotzdem wird dann der Unterschiedsbetrag als „Gewinn“ besteuert.
Mal weitergesponnen könnte ich dann auch mal ein Jahr mit Arbeiten aussetzen und diesen Verlust (kein Arbeitseinkommen erzielt) bei der Steuer ansetzen?

Wäre dann auch ein Anreiz für die Politik für stabile Geldpolitik zu sorgen.

Haben die aber gar nicht. Die Inflation ist für die eine Art Einnahme. Es reduziert nämlich den realen Wert ihrer nominellen Schulden. Auch Schwarzgeld wird so „besteuert“. Dieser Möglichkeit werden die sich also ganz sicher nicht beschneiden.

Allgemein würde ich noch meinen, dass solche Dinge mit den Steuerfreibeträgen und der Kappung auf 25% (plus Soli) mehr als abgegolten sind.
Stell Dir einfach vor die Steuer würde sonst 27% betragen, aber man hat wegen der Inflation 2% weniger genommen. Das ist viel leichter zu handhaben als permanent irgendeine Inflationsrate zu berechnen. Da geht es dann nämlich weiter. Welche sollte da genommen werden?

Grüße