Hallo,
danke für die Antworten, obgleich ich nicht verstehe, warum Verluste bei Sparguthaben mit niedrigeren Zinsen als die Inflationsrate nicht wie andere Anlagen absetzbar sind.
Bei welchen anderen Anlagen ist das denn möglich?
Ansonsten wäre die Antwort, weil es eben keine Ausgabe, sondern bestenfalls eine nicht erzielte Einnahme ist, für die auch das Finanzamt nichts kann. Die Anlage wählt jeder selber aus und weiß auch im Voraus, dass eine Nominalbesteuerung stattfindet. Bei jährlichen Zinszahlungen ist das doch noch einigermaßen erträglich. Stell Dir mal vor eine Aktie schafft es 50 Jahre gerade so den Inflationsausgleich hinzukriegen. Trotzdem wird dann der Unterschiedsbetrag als „Gewinn“ besteuert.
Mal weitergesponnen könnte ich dann auch mal ein Jahr mit Arbeiten aussetzen und diesen Verlust (kein Arbeitseinkommen erzielt) bei der Steuer ansetzen?
Wäre dann auch ein Anreiz für die Politik für stabile Geldpolitik zu sorgen.
Haben die aber gar nicht. Die Inflation ist für die eine Art Einnahme. Es reduziert nämlich den realen Wert ihrer nominellen Schulden. Auch Schwarzgeld wird so „besteuert“. Dieser Möglichkeit werden die sich also ganz sicher nicht beschneiden.
Allgemein würde ich noch meinen, dass solche Dinge mit den Steuerfreibeträgen und der Kappung auf 25% (plus Soli) mehr als abgegolten sind.
Stell Dir einfach vor die Steuer würde sonst 27% betragen, aber man hat wegen der Inflation 2% weniger genommen. Das ist viel leichter zu handhaben als permanent irgendeine Inflationsrate zu berechnen. Da geht es dann nämlich weiter. Welche sollte da genommen werden?
Grüße