Spass bei der Arbeit, Frauen für 1,- Euro als

Hartz IV: Keine Zumutbarkeitsuntergrenze - Frauen müssen als Prostituierte arbeiten

Prostitution ist seit dem Jahr 2002 nicht mehr sittenwidrig und rechtlich gesehen ein Job wie jeder andere auch. Deshalb dürfen Arbeitsämter arbeitslose Frauen, die von Hartz IV betroffen sind, in den Bereich ‚sexueller Dienstleistungen‘ vermitteln.

Da es keine Untergrenzen bei der Zumutbarkeit von Jobs gibt, ‚warum soll dann von einer erwachsenen Frau nicht verlangt werden, ihr Einkommen durch kommerzielles Vögeln zu erzielen‘, so Mechthild Garweg, Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht.

Der Paragraph im Prostitutionsgesetz, der es verbietet die Frauen zu zwingen, gilt nämlich für Zuhälter. Bisher wurden Frauen zwar nur als Bedienungen an Bordelle vermittelt, aber schon die

Q u e l l e :

http://pattaya.ipbhost.com/index.php?showtopic=3065

ohne dir den Spaß an diesem Gedanken nehmen zu wollen, aber:

Artikel 1 - Grundgesetz:
Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Wird wohl nix!

Q u e l l e :

http://pattaya.ipbhost.com/index.php?showtopic=3065

Aber Herr Dr.jur.von !
das Zitieren und Verfolgen von Quellen sollte Ihnen eigentlich geläufig sein. Sind Ihre sonstigen Einlassungen hier von ähnlicher Qualität?

Der von Ihnen herangezogene Diskussionsbeitrag in einem Forum fußt auf einem ganz anderen Artikel:
taz Hamburg Nr. 7543 vom 18.12.2004, Seite 28, 151 Zeilen (TAZ-Bericht), KAI VON APPEN

Nur mal so.
E.

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Hartz IV: Keine Zumutbarkeitsuntergrenze - Frauen müssen als
Prostituierte arbeiten

Verstehe ich das richtig mit der „Jobzumutbarkeit“, ist das wohl nicht ganz unfalsch.

Allerdings - der erwähnte Artikel aus dem GG - derzeit wohl noch nicht von den deutschen Behörden durchsetzbar.

Vermutlich wird den (über) 50jährigen Arbeitslosen auch bald ein sozialverträglicher Lebensverzicht von den Krankenkassen/Behörden angeboten.

„Hallo Sozialschmarotzer, zeige dein soziales Gewissen, bringe dich um“.
Wir bezahlen vorher noch einen tollen Urlaub nach (bezahlbarer) Wahl.

Dies könnte ich mir vorstellen. Wir müssen doch nur einfach das GG ändern. Das wurde ja schon über fünfzig mal gemacht. Also kein Problem. ;-(((

Gruß Nickolas

Hallo Dr. jur. von Campe,

der Zitatemissbrauch wurde ja schon berechtigt angeprangert, deswegen nur noch die kleine Anmerkung, dass offensichtlich unserer linken Kampfpresse kein Unsinn schwachsinnig genug ist, um ein ihr ungefälliges Gesetz zu diskreditieren.

Meine Güte, mit so etwas „verdient“ jemand tatsächlich Geld in Deutschland. Traurig, aber kein Wunder, dass die TAZ regelmäßig pleite ist…

Grüße (vor allem an die TAZ, neben Bild die zweitgrößte Satirezeitung)
Jürgen

Spass bei der Arbeit, wo is die Ehefrau :smile:)
http://pattaya.ipbhost.com/index.php?showtopic=3065

Das hier angegebene Forum als Quelle wird man sicher
nicht ganz ernst nehmen dürfen.

„Mann“ lese aber darin mal den Bericht über das
Oberlandesgericht … dann kommt „Mann“
der Sache wohl schon sehr nahe…

Q u e l l e :


http://pattaya.ipbhost.com/index.php?showtopic=3065

Aber Herr Dr.jur.von !
das Zitieren und Verfolgen von Quellen sollte Ihnen eigentlich
geläufig sein. Sind Ihre sonstigen Einlassungen hier von
ähnlicher Qualität?

Der von Ihnen herangezogene Diskussionsbeitrag in einem Forum
fußt auf einem ganz anderen Artikel:
taz Hamburg Nr. 7543 vom 18.12.2004, Seite 28, 151 Zeilen
(TAZ-Bericht), KAI VON APPEN

Nur mal so.
E.

Nicht das ich dann als Alleinstehnder Arbeiter gewungen werde einmal monatlich zu einer ausgelosten Harz4 1 Euro Nutte zu gehen *lach*
So würde wenigstens durch Harz 4 Gewährleistet das Sexualleben aller zufriedengestellt ist.

Übrigens steht im GG: Die würde des Menschen ist unantastbar.
Von daher entzieht sich der Thread jeglicher Diskussion seiner erfundenen Thematik.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Übrigens steht im GG: Die würde des Menschen ist unantastbar.

Papier ist geduldig, aber es wurde versäumt die „Würde des Menschen“ zu definieren.

Hartz IV ermöglicht „Zwangsarbeit“ und „Sklaverei“
weitere Ausführungen sind wohl nicht erforderlich.

Gruß Richy

Von einem Juristen würde ich erwarten, dass er auf so etwas nichts gibt. Es gibt zwar keine spezialgesetzliche Regelung, die besagt, dass Prostituion unter Zumutbarkeitserwägungen abgelehnt werden könnte. Aber das ist ja wohl ein klarer Fall von Art. 1 I GG und außerdem von § 138 I BGB. Ja, ich weiß, alle sagen, Prostitution gelte nicht mehr als sittenwidrig, aber das stimmt einfach nicht. Ein Blick in den Palandt gibt Aufschluss über die Wirkung des Prostituionsgesetzes.

Levay