Hartz IV: Keine Zumutbarkeitsuntergrenze - Frauen müssen als Prostituierte arbeiten
Prostitution ist seit dem Jahr 2002 nicht mehr sittenwidrig und rechtlich gesehen ein Job wie jeder andere auch. Deshalb dürfen Arbeitsämter arbeitslose Frauen, die von Hartz IV betroffen sind, in den Bereich ‚sexueller Dienstleistungen‘ vermitteln.
Da es keine Untergrenzen bei der Zumutbarkeit von Jobs gibt, ‚warum soll dann von einer erwachsenen Frau nicht verlangt werden, ihr Einkommen durch kommerzielles Vögeln zu erzielen‘, so Mechthild Garweg, Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht.
Der Paragraph im Prostitutionsgesetz, der es verbietet die Frauen zu zwingen, gilt nämlich für Zuhälter. Bisher wurden Frauen zwar nur als Bedienungen an Bordelle vermittelt, aber schon die
Aber Herr Dr.jur.von !
das Zitieren und Verfolgen von Quellen sollte Ihnen eigentlich geläufig sein. Sind Ihre sonstigen Einlassungen hier von ähnlicher Qualität?
Der von Ihnen herangezogene Diskussionsbeitrag in einem Forum fußt auf einem ganz anderen Artikel:
taz Hamburg Nr. 7543 vom 18.12.2004, Seite 28, 151 Zeilen (TAZ-Bericht), KAI VON APPEN
der Zitatemissbrauch wurde ja schon berechtigt angeprangert, deswegen nur noch die kleine Anmerkung, dass offensichtlich unserer linken Kampfpresse kein Unsinn schwachsinnig genug ist, um ein ihr ungefälliges Gesetz zu diskreditieren.
Meine Güte, mit so etwas „verdient“ jemand tatsächlich Geld in Deutschland. Traurig, aber kein Wunder, dass die TAZ regelmäßig pleite ist…
Grüße (vor allem an die TAZ, neben Bild die zweitgrößte Satirezeitung)
Jürgen
Aber Herr Dr.jur.von !
das Zitieren und Verfolgen von Quellen sollte Ihnen eigentlich
geläufig sein. Sind Ihre sonstigen Einlassungen hier von
ähnlicher Qualität?
Der von Ihnen herangezogene Diskussionsbeitrag in einem Forum
fußt auf einem ganz anderen Artikel:
taz Hamburg Nr. 7543 vom 18.12.2004, Seite 28, 151 Zeilen
(TAZ-Bericht), KAI VON APPEN
Nicht das ich dann als Alleinstehnder Arbeiter gewungen werde einmal monatlich zu einer ausgelosten Harz4 1 Euro Nutte zu gehen *lach*
So würde wenigstens durch Harz 4 Gewährleistet das Sexualleben aller zufriedengestellt ist.
Übrigens steht im GG: Die würde des Menschen ist unantastbar.
Von daher entzieht sich der Thread jeglicher Diskussion seiner erfundenen Thematik.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Von einem Juristen würde ich erwarten, dass er auf so etwas nichts gibt. Es gibt zwar keine spezialgesetzliche Regelung, die besagt, dass Prostituion unter Zumutbarkeitserwägungen abgelehnt werden könnte. Aber das ist ja wohl ein klarer Fall von Art. 1 I GG und außerdem von § 138 I BGB. Ja, ich weiß, alle sagen, Prostitution gelte nicht mehr als sittenwidrig, aber das stimmt einfach nicht. Ein Blick in den Palandt gibt Aufschluss über die Wirkung des Prostituionsgesetzes.