Hi,
da kommt von denen eine Mahnung (Kleckerbetrag, eigentlich nicht nennenswert…)
ins Haus geflattert, zu einer Rechnung, die fast 2 Jahre zurückliegt; ist das
überhaupt rechtens? (Abgesehen davon habe ich keine Details dazu erfahren)…
Ok, dem Unternehmen geht es nicht so gut;
Auf ein Antwortschreiben + Email kam übrigens keine Reaktion erhalten,
stattdessen haben die mir den Anschluß gesperrt ->, „normal ist das nicht“
Was soll ich davon halten?
M.
3 Jahre Zeit zum Rechnunglegen
Dinge des täglichen Lebens, und dazu zählen auch Rechnungen aus dem Alltag, verjähren nach drei Jahren. Soweit diese Sache.
mfg
Peter
Nach 3 Jahren ? Sicher ?
HM
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Hi,
wenns ganz genau sein soll, mit dem Ende des übernächsten Jahres, also Forderungen entstanden zwischen 1.1.2001 und 31.12.2001 verjähren am 01.01.2004. Insofern 2-3 Jahre
).
Gruß,
Micha
Hallo,
es sei denn, der Gläubiger hätte in der Zwischenzeit nach „altmodischem“ Verfahren eine Mahnung geschickt. Dann verlängert sich die Frist dementsprechend.
Gruß
strangerone
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