Spassbieter

Angenommen, es bietet ein gewerblicher Anbieter eine Ware x für den Betrag y an.
Privatspassbieter Z denkt sich nun, toll, das Schnäppchen sichere ich mir erstmal und biete.
Später beruft sich Privatspassbieter Z allerdings auf sein 14tägiges Konsumentenrückgaberecht.

Ist da der Verkäufer bei eBay nicht vollkommen geleiert, wenn er Sofortkauf anbietet, und damit dann der Artikel aus der weiteren Bewerbung rausfällt und doch nicht abgenommen wird?

Hallo erstmal,

Mal abgesehen davon, daß es neuerdings bei eBay ein ein-monatiges Rückgaberecht gibt, kann man ja als VK eBay mitteilen, daß der Käufer den Artikel nicht will. Dann schreiben die einem zumindest die Verkaufsgebühren gut. Also immer schön brav mit der Bewertung warten :wink:

Gruß
Sticky

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Hallo Sticky,

Also immer schön brav mit der Bewertung warten :wink:

wen meinst du mit warten … käufer oder verkäufer?

Hallo Sticky,

Also immer schön brav mit der Bewertung warten :wink:

wen meinst du mit warten … käufer oder verkäufer?

Hallo Pit,

damit meine ich den Verkäufer.
IMHO spricht nichts dagegen, in der Bewertung mitzuteilen, daß der Käufer von seinem Rückgaberecht Gebrauch gemacht hat, und die Bewertung trotzdem positiv ausfallen zu lassen.
Beispiel: „Schnelle Überweisung, Alles soweit OK. Leider wurde Artikel zurückgegeben“
Dies aber nur zum Selbstschutz für andere Verkäufer, die sich dann eventuell drauf einstellen können, wenn es sich bei dem Käufer um jemanden handelt, der gerne bestellt und dann wieder zurückschickt.
Oder würdest du einen Bieter akzeptieren, der jeden Artikel zurückschickt, bloß um seiner Langeweile zu entkommen?

Ebenso gilt für den Käufer, daß er mit seiner Bewertung natürlich auch warten sollte, falls er den Artikel zurückgeben möchte, wie der VK darauf reagiert.

Gruß
Sticky

alles klar, dann verstehen wir uns richtig :smile: