Spaßbieter bei einer Onlineauktion

Hallo, liebe Ratgeber,

würde eine Strafanzeige in folgendem Fall etwas bringen …

… nehmen wir mal an, jemand versteigert ein teures KFZ auf einer Onlineplattform und erhält, unter vielen anderen Bietern, ein Gebot des Höchstbietenden Mister X.
Mister X reagiert nicht auf Kontaktaufnahme und ist unter seiner angegebene Adresse auch nicht ausfindig zu machen. Mister X steigert aber munter weiter, auch auf andere teure KFZ.
Wie es bei Onlineauktionen so üblich ist, werden nach Auktionsende die Adressen der Verkäufer dem anderen Handelsparter vom Onlineauktionshaus per email übersandt.
Der Versteigerer des KFZ nimmt Kontakt zu den anderen geprellten Verkäufern auf und erfährt auch über deren Ängste, da ja nun der Standtort der KFZ bekannt ist, dass Diebstähle möglich sein könnten.

Wer hat ähnliche Erfahrung gemacht oder kann Hinweise geben

Strafanzeige wäre sinnlos, weil keine Straftatbestand erfüllt ist.

Levay

Melden, Ausschließen und Gebot streichen
Hallo,

ich würde mich halt an das Auktionshaus wenden, dass hier ein „Witzbold“ Unfug treibt und er vom Handel ausgeschlossen werden soll. Wie Levay schon sagte, Strafanzeige = Fehlanzeige.

Es gibt aber bei großen Auktionsplattformen die Möglichkeit Bieter vom Handel auszuschließen und deren Gebot zu streichen. Das hat die Folge, dass dann im Angebot steht (xxx Gebot gestrichen - Begründung: unseriös / Fake) und der Verkäufer von diesem einen Account erst einmal Ruhe hat.

Gruß
Christian

Hallöchen,
leider kann man Gebote nach Auktionsende nicht mehr streichen. Das Auktionshaus wurde schon informiert. Wieso besteht kein Straftatbestand? Es wurde ein bindender Kaufvertrag abgeschlossen, den der Bieter nicht einhalten will.

Gruß und Danke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

der rein fiktive Verkäufer könnte sich jetzt an den ebenso fiktiven Zweitbietenden wenden und diesem die Ware anbieten und zwar zu dessen Höchstgebot und auch nur dann, wenn es dem Verkäufer passt, also der Preis gut war.

Ansonsten wäre der Preis ja um 1 Euro über dem des Drittbietenden gestanden. Jedenfalls ist es bei eBay so.

Gruß

Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wieso besteht kein
Straftatbestand? Es wurde ein bindender Kaufvertrag
abgeschlossen, den der Bieter nicht einhalten will.

Und du findest es kriminell, wenn jemand seinen Vertrag nicht einhält? Gleichzusetzen mit Diebstahl, Raub, Mord usw.?

Ich nicht.

Levay

Hallo,
auch dieser unterlegene Bieter reagiert nicht - scheint sich um ein Komplott zu handeln. Der Höchstbietende wurde soeben gesperrt und der Preis für den 1.000.000€ teuren Wagen, für den er als letztes geboten hatte, viel damit wieder knapp um die Hälfte.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

o.k. - habe ich mich als Laie falsch ausgedrückt … bin eben kein Fachmann … wie sollte es dann lauten?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

o.k. - habe ich mich als Laie falsch ausgedrückt … bin eben
kein Fachmann … wie sollte es dann lauten?

Ich weiß ja nicht, was du fragen willst. Du kannst natürlich auf Erfüllung klagen.

Levay

Immerhin ist ja dem Verkäufer dabei ein Schaden entstanden. Denn … hätte sich der Spaßbieter nicht eingemischt, wäre ein ganz reguläres, ordentliches Geschäft entstanden. Nun bleibt der Verkäufer auf den Kosten sitzen und hat sein KFZ immer noch nicht los. Außerdem finde ich solche Machenschaften rechtswiedrig und wie schon Eingangs erläutert, kann man so ganz leicht und einfach, Adressen ausspionieren um kostengünstig an exotische Autos zu gelangen. Der Schaden wäre dann allerdings noch größer - muss es soweit kommen - sind die Versicherungen nicht schon teuer genug. Solche Banden sollte man schon bevor etwas passiert das Handwerk legen können. Leider Gottes ist man ohne Tatbestand und Beweis ja machtlos

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Den Schaden kann man geltend machen, ja. Aber ehrlich gesagt: Der einfachste weg ist hier, sich an eBay zu wenden und eine Gutschrift in Höhe der Verkaufsprovision zu beantragen. Anschließend das Fahrzeug neu einstellen und gut ist!

Levay

Wieso besteht kein
Straftatbestand? Es wurde ein bindender Kaufvertrag
abgeschlossen, den der Bieter nicht einhalten will.

Und du findest es kriminell, wenn jemand seinen Vertrag nicht
einhält? Gleichzusetzen mit Diebstahl, Raub, Mord usw.?

Ich nicht.

Wenn er diese Absicht schon bei Vertragschluß hatte und damit einen Schaden verursacht, finde ich das aber schon kriminell.

Erfüllt es denn einen Straftatbestend, wenn man, ohne Bereicherungsabsicht, einen Vertrag schließt, den man nicht einhalten will und damit dem anderen einen Schaden zufügt?

Gruß Stefan

Erfüllt es denn einen Straftatbestend, wenn man, ohne
Bereicherungsabsicht, einen Vertrag schließt, den man nicht
einhalten will und damit dem anderen einen Schaden zufügt?

Nein. Man macht sich aber u. U. schadensersatzpflichtig.

Levay