Artikel wurde versteigert, Käufer hat sein Höchstgebot mit einem zweiten Gebot abgesichert. Somit definitiv Kaufabsicht zu erkennen gegeben…
Bei versuchter Kontaktaufnahme wurde festgestellt, dass der Bieter seinen Account nach Auktionsende sofort abgemeldet hat…
Darf so einer schon als „Spassbieter“ bezeichnet werden mit allen rechtlichen Konsequenzen?
Oder „muss“ erst eine angemessene Wartefrist verstrichen sein??
Hallo,
Darf so einer schon als „Spassbieter“ bezeichnet werden mit
allen rechtlichen Konsequenzen?
definiere „Spassbieter“ und „alle rechtlichen Konsequenzen“.
Weder die deutschen Gesetze noch die Rechtssprechung kennen den Begriff „Spassbieter“.
Gruß
S.J.
Hallo,
auch wenn der Bieter direkt nach Kautionsende sein Konto bei ebay abgemeldet haben sollte, so besteht für den Verkäufer doch trotzdem die Möglichkeit Kontakt zum Käufer aufzunehmen. Normalerweise bekommt der Verkäufer von Ebay eine Benachrichtigung mit Adresse des Käufers.
Gruß
Samira
Ups
Ich meinte natürlich Auktionsende nicht Kautionsende 
Als Spassbieter werden hinlänglich Käufer ohne Kaufabsicht genannt. Vielfach im Kfz-Markt zu beobachten,dass die Höchstbietenden oft genug nachverhandeln oder das Auto nicht kaufen wollen usw usw…alles mit fadenscheinigen Ausreden.
Wenn man dann versucht anwaltlich dagegen vorzugehen bleibt man auf seinen Kosten sitzen…zu holen gibt es in den meisten Fällen bei diesen Typen nichts.
Als Spassbieter werden hinlänglich Käufer ohne Kaufabsicht
genannt. Vielfach im Kfz-Markt zu beobachten,dass die
Höchstbietenden oft genug nachverhandeln oder das Auto nicht
kaufen wollen usw usw…alles mit fadenscheinigen Ausreden.
Was umgangssprachlich ein „Spassbieter“ ist, ist mir durchaus bekannt.
Wenn man dann versucht anwaltlich dagegen vorzugehen bleibt
man auf seinen Kosten sitzen…zu holen gibt es in den meisten
Fällen bei diesen Typen nichts.
So so. Meinst Du oder weißt Du? „Spaßbieter“ sind also grundsätzlich amtsbekannt und nicht pfändbar?
Gruß
S.J.