SPD/cdu/GRÜNE/fdp

hallo,
warum gibt es keine Altersquote für Politiker in Regierunsämtern?

(wer will schon von 60zigjährigen regiert werden.)
danke
Friedrich

als er erneut als bundeskanzler gewaehlt wurde. churchill wurde mit 66 erstmals primeminister und de gaulle wurde mit 78 jahren waehrend der pariser studentenunruhen in seinem amt bestaetigt.

das sind zwar alles nicht unbedingt meine politischen freunde, aber zeigt doch, dass es nicht unbedingt schlecht ist, "alt " zu sein, um politische entscheidungen treffen zu koennen.

„trau keinem ueber 30“ ist out - habe ich zwar auch mal geglaubt, aber sehe ich nun auch anders als „betroffener“!

weisheit + lebenserfahrung kann man nicht vorzeitig lernen, und in einigen bereichen - besonders in der politik - sind diese faehigkeiten unbedingt erforderlich.
gruss
khs

als man als 60-jähriger zu den Greisen zählte. ich weiß, als ich 18 war, konnte ich mir gar nicht vorstellen, dass jemand 40, 50 oder noch älter werden kann! Ich wollte ewig leben und nicht alt werden!
Heute weiß ich, dass einem der Idealismus (den die Jugend unbedingt braucht)der frühen Jugend so manchen Schaden zufügt!
Ein Politiker dagegen sollte nicht aufbrausend handeln. Zu schnell würde hier eine falsche Entscheidung die Folge sein. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass die Obergrenze für ein Amt 70 - 75 jahre sein sollte! Danach kommen andere Gefahren: Alterssturheit, Verkalkung, usw. (nicht bei jedem!!)
Grüße
Raimund

Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass die Obergrenze für
ein Amt 70 - 75 jahre sein sollte!

Ich weiss nicht ob das was bringt, aber ich frage mich auch was eine Untergrenze bringt, jetzt muss ich noch bis 2020 warten bis ich endlich Bundespräsident bin :wink:

MfG Bruno

es gibt meines Wissens als Untergrenze nur das 21. Lebensjahr. Bitte mich zu korrigieren!
Also doch:

Bruno for President!!!

grüße
Raimund
P.S. schlechter als der jetzige kannst Du es auch nicht sein! Höchsten besser!

Nein, da bist du leider falsch informiert.

Der Bundespräsident muss mindestens 40 Jahre alt sein.

Bruno

danke, schon wieder etwas schlauer!
Dann ist die 21-Jahrgrenze für die Aufstellung zur Wahl!?

(jetzt könnte ich natürlich sagen, das wusste ich, ich wollte nur dein Alter wissen…)

Grüße
Raimund

danke, schon wieder etwas schlauer!
Dann ist die 21-Jahrgrenze für die Aufstellung zur Wahl!?

Nein, soweit ich informiert bin gibt es ansonsten keine Begrenzung, das passive Wahlrecht gilt auch ab 18.

(jetzt könnte ich natürlich sagen, das wusste ich, ich wollte
nur dein Alter wissen…)

hehe wenn du es wüsstest, dann hättest du es aus meiner 2020er Angabe ausrechnen können oder in der Visitenkarte schauen :wink:

Nein, soweit ich informiert bin gibt es ansonsten keine
Begrenzung, das passive Wahlrecht gilt auch ab 18.

Da hat meines Wissens Raimund recht. Zumindestens damals, als ich zwar aktiv wählen durfte, aber weder volljährig wurde noch passives Wahlrecht hatte, galt die Grenze 21 Jahre. Und das ist m.W. nicht aufgehoben worden, als die Volljährigkeitsgrenze von 21 auf 18 Jahre gesenkt wurde.

mfg, Karin

Da hat meines Wissens Raimund recht.

Und meines Wissens nicht :wink:

_Passives Wahlrecht
„Passives Wahlrecht“ meint, dass eine Person in ein Amt gewählt werden kann. Beispielsweise können in das Amt des Bundespräsidenten nur Deutsche gewählt werden, die am Tag der Wahl das vierzigste Lebensjahr vollendet haben.

Zum Abgeordneten des Bundestages ist grundsätzlich jeder wählbar, der am Wahltag mindestens seit einem Jahr Deutscher ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Das passive Wahlrecht kann durch Richterspruch aberkannt werden._

Quelle: http://www.bundestag.de/info/wahlgl/p5.htm

Doch doch doch: Passives Wahlrecht erst ab 21, jedenfalls im Bundestag. Landtage und Gemeinderäte weiß ich nicht.

Doch doch doch: Passives Wahlrecht erst ab 21, jedenfalls im
Bundestag. Landtage und Gemeinderäte weiß ich nicht.

Und woher kommt diese Information?
Wenn doch selbst auf der offiziellen Webseite des Bundestages 18 steht!

Hab ich vor vielen Jahren auf Schule gelernt?!

Tja, dann hat sich das wohl geändert oder du hast nicht so gut aufgepasst! :wink:

ich gehe mal davon aus, dass die Informationen auf
http://www.bundestag.de/info/wahlgl/p5.htm
der Wahrheit entsprechen

MfG Bruno Haller