Spedi-Profi gesucht

Hi an alle,

ein transport von z.B. hamburg nach rom per lkw unterliegt der mwst. (leuchtet ein) der selbe transport per schiff würde auch mit mwst belastedt werden ?

wenn ja warum ?
wenn nein warum ?

ich zähle auf euch und sage freundlich danke

viele grüsse aus hamburg
siegmar

unterliegt der mwst - der italienischen lt eu vertrag (jetzt frag mich bitte nicht welchem :smile: )
deutsche mwst wird nur dann belastet wenn es sich um eine privatperson handelt. alle anderen haben eine ust-id- nummer und die müste im abrechnungssystem eingepflegt sein. beim finanzam wird es sonst schwierig die mwst zurück zubekommen. der käufer zahjt die mwst über eine intrastatmeldung.
alles klar?
gruss thomas

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Danke für die Antwort, es geht hier allderings nicht um die mwst auf den warenwert sondern vielmehr um die auf die transportkosten. fällt dir hierzu auch noch etwas ein ?

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Danke für die Antwort, es geht hier allderings nicht um die
mwst auf den warenwert sondern vielmehr um die auf die
transportkosten. fällt dir hierzu auch noch etwas ein ?

ich meinte auch für die transportkosten.
auf der rechnung muss dann folgender satz stehen:
according to par. 3.3
you are responsible to pay v.a.t. in your country based on the above mentioned taxable amount … % v.a.t.

leider hab ich den satzt nur in englisch. :smile:

gruss thomas

Danke für die Antwort, es geht hier allderings nicht um die

vielen dank :smile:

mwst auf den warenwert sondern vielmehr um die auf die
transportkosten. fällt dir hierzu auch noch etwas ein ?

ich meinte auch für die transportkosten.
auf der rechnung muss dann folgender satz stehen:
according to par. 3.3
you are responsible to pay v.a.t. in your country based on the
above mentioned taxable amount … % v.a.t.

leider hab ich den satzt nur in englisch. :smile:

gruss thomas

Falsche Einleuchtung!!
Hallo Sigmar,

Deine Einleuchtung bzgl. der Umsatzsteuer ist falsch!

Internationale Verkehre sind gemäß Umsatzsteuergesetz 1999 (UStG 1999) §4 Punkt 3 (sonstige Leistungen) steuerbefreit, wenn die grenzüberschreitenden Beförderungen von Gegenständen sich
unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr beziehen, die im externen Versandverfahren in das Drittlandsgebiet befördert werden!

Jetzt alles klar mit der Umsatzsteuer…also keine bei Internationalen Transporten auf die Transportleistung!

Gruß
Karl-Heinz

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