Hallo liebe www’ler,
ein Fallbeispiel:
Ein deutscher Unternehmer versendet in 2010 über einen deutschen Spediteur Waren ins Drittland.
Wie hat der deutsche Spediteur die Rechnung an den deutschen Unternehmer zu schreiben? Mit oder ohne 19% MWSt. Könnt ihr mir hierzu die genaue gesetzliche Grundlage nennen?!
Ich bin bisher soweit, dass ich sagen würde: Rechnungsstellung ohne Steuer und nach § 4 Nr. 3 UStG.
Nur so recht sicher bin ich mir dabei noch nicht.
Danke für eure Meinung!
Grüße
Darla
Hallo,
sehe ich anders. Leistungsempfänger ist der deutsche Unternehmer, denn der erhält Beförderungsleistungen vom Spediteur
Güterbeförderung – nicht innergemeinschaftlich
b) an Unternehmer
→ allgemeine Vorschrift des § 3a Abs. 2 UStG
➩ Ort der Leistung am Sitzort des Leistungsempfängers
→ gilt auch für Be- und Entladen sowie ähnliche mit der Beförderung zusammenhängende Leistungen
Sitzort des Leistungsempfängers ist Deutschland, Spediteur ebenfalls Deutschland. Daher ist meiner Meinung nach mit 19% Umsatzsteuer zu fakturieren
Gruß
Stefan
Servus,
§ 4 Nr. 3 a) aa) UStG passt genau.
Die Beförderungsleistung ist USt-frei. Das hängt nur insofern von dem Ort der Leistung ab, als wegen des Ortes der Leistung das UStG anwendbar ist, so dass man sich auf die Steuerbefreiung verlassen kann, ohne irgendwelche Gesetze aus Drittländern zu studieren.
Schöne Grüße
MM
und wieso ist der ort der sonstigen leistung nicht deutschland und damit mit 19% USt zu fakturieren? siehe auch meine antwort hierzu
Gruß
Stefan
Hallo Stefan,
Ort der Leistung ist Deutschland. Die Leistung ist steuerbar in Deutschland und, wie bereits oben erläutert, USt-frei gem. § 4 Nr. 3 a) aa) UStG.
Schöne Grüße
MM