Spediteur unterschlägt Ware nach Mängelrüge

Hallo zusammen!
Folgenden Fall angenommen:
Jemand bekommt einen gekauften und bezahlten Artikel zugesandt und stellt fest, dass er einen Transportschaden hat. Er meldet sich beim Verkäufer, der von ihm beauftragte Spediteur kommt zum Empfänger und holt dort die Ware ab, um Ware und Verpackung zu prüfen.

Der Empfänger erhält darüber eine Quittung, auf der die Spedition schreibt, dass dieses Dokument eine Bestätigung für die Abholung gilt. Der Beförderungsvertrag gilt als zwischen Versender und Spedition geschlossen, diese holt den Artikel im Namen des Versenders ab und schließt jegliche Haftung für Verlust, Untergang oder Beschädigung aus.

Der Empfänger händigt dem Spediteur die Ware aus, erhält diese Bestätigung und bevor er sich noch das ganze Kleingedruckte durchlesen kann, verschwindet der Fahrer mit dem Paket.

Nach 4 Wochen meldet sich der Empfänger bei der Spedition und fragt nach, wann er denn die Ware zurück erhält. Diese teilt mit, sie habe die Ware dem Versender zurück geschickt.

Frage: Darf die Spedition die Ware, die ja Eigentum des Empfängers ist, einfach ohne Zustimmung dem Versender aushändigen? Die Spedition hat die Ware ja vom Empfänger erhalten, der Empfänger ist Eigentümer der Ware.
Ach ja: die Haftung für einen Transportschaden wurde wie immer ausgeschlossen…

Bin für jede Antwort dankbar.

Hallo

Frage: Darf die Spedition die Ware, die ja Eigentum des Empfängers ist, einfach ohne Zustimmung dem Versender aushändigen? Die Spedition hat die Ware ja vom Empfänger erhalten, der Empfänger ist Eigentümer der Ware.
Ach ja: die Haftung für einen Transportschaden wurde wie immer ausgeschlossen…

Wieso soll denn die Spedition die Ware nicht dem Versender aushändigen? Ist das nicht regelrecht der Zweck der Sache? Wenn die Spedition überhaupt keine Haftung für irgendwelche Transportschäden übernimmt, dann ist doch der Versender der Ansprechpartner für den Transportschaden, jedenfalls wenn es ein gewerblicher Versender war, d. h. dann ist er in jedem Falle der Ansprechpartner.

Ich verstehe im Moment das Problem noch nicht. Allerdings würde ich nach 4 Wochen erwarten, dass da irgendwas kommt betreffs Schadenersatz, Neulieferung oder irgendwas. Oder man teilt dem Versender mal mit, was man jetzt von ihm erwartet.

Viele Grüße

Hallo!

Fällt das wieder in die Rubrik „Kurioses“ ?

Was sollte denn der Spediteur Deiner Ansicht nach machen ? Die Ware reparieren ?

der Kunde hat nur Ansprüche an den Händler(Absender). Ist Kunde ein Privatmensch und Händler ein gewerblicher(kann ja nur so sein),dann ist der Fall simpel.
Kunde kann auf neuer Ware bestehen.

Transportrisiko trägt Händler. Er kann sich am Spediteur schadlos halten, wenn der Paket schlecht behandelt und Inhalt beschädigt.

Wie kommt man überhaupt auf die Idee nach 4 Wochen den Spediteur anzurufen und nicht längst vorher den Verkäufer ?

Transportrisiko ausgeschlossen ? Das geht zwar als Privatverkäufer, nur wieso kommt Ware dann mit Spediteur ? Und wieso das Angebot die Ware wieder durch Spediteur abzuholen nach Mängelmeldung ?

Deshalb „Kurioses aus dem Alltag“.

MfG
duck313

Fällt das wieder in die Rubrik „Kurioses“ ?

Nein, eher unter die Rubrik „alltägliches“

Der Verkäufer ist Privatperson, der Spediteur ist eine Firma wie DHL, DPD, UPS, GLS etc.
Der Spediteur hat die Ware vom Kunden mitgenommen, der Fahrer meinte: „Wir sehen uns das Paket und den Inhalt an und melden uns bei Ihnen“.

Was sollte denn der Spediteur Deiner Ansicht nach machen ?
Die Ware reparieren ?

Daher geht nun der Empfänger davon aus, dass der Spediteur sich bei ihm meldet und auch die Ware zurückgibt. Im Zweifelsfalle auch in dem Zustand, in dem er die Ware abgeholt hat. Wenn er sie repariert, wäre das natürlich eine nette Geste :smile:

Transportrisiko trägt Händler.

kein Händler, Privatperson. Die hat aber über eine Firma (eines Bekannten?) die Ware verschickt.

Er kann sich am Spediteur schadlos halten, wenn der Paket schlecht behandelt und Inhalt
beschädigt.

In der Theorie ja. In der Praxis sagt der Spediteur immer, die Ware wäre nicht ordnungsgemäß verpackt gewesen und schließt eine Haftung aus.

Wie kommt man überhaupt auf die Idee nach 4 Wochen den
Spediteur anzurufen und nicht längst vorher den Verkäufer ?

Weil der Spediteur sich beim Empfänger melden wollte und weil der Empfänger auch die Ware zurückerwartet hat.
Die Ware ist eine Antiquität, keine Massenware, nicht austauschbar. Der Spediteur hat dem Empfänger, Eigentümer und Besitzer die Ware „abgenommen“. Warum sollte er sie an den Versender zurückgeben? Er hat sie doch zu treuen Händen vom Empfänger bekommen?

Transportrisiko ausgeschlossen ? Das geht zwar als
Privatverkäufer, nur wieso kommt Ware dann mit Spediteur ? Und
wieso das Angebot die Ware wieder durch Spediteur abzuholen
nach Mängelmeldung ?

s.o.

Der Spediteur hatte die Aufgabe, die Ware von A nach B zu liefern. Er hat den Transportschaden überprüft, die Haftung abgelehnt und sie nach A zurück geschickt. Wer zahlt jetzt die erneuten Transportkosten von A nach B? Was, wenn der Verkäufer nun nicht mehr erreichbar ist und die Ware behält?

MfG
Webbengel

Hallo!

Frage: Warum hat man sich nicht an den Verkäufer gewandt ?

Vertragspartner des Paketdienstes ist der Verkäufer. Paketdienst prüft die Behauptung, Ware ist beschädigt angekommen, weil angeblich Transportschaden.

Wie kann man denn erwarten die Ware kommt nach der Prüfung zum Kunden zurück, selbst wenn Mitarbeiter das gesagt hatte(der weiß davon doch nichts!). Was wollte der Kunde eigentlich erreichen ?
Einmaliger Artikel, also Neulieferung ausgeschlossen. Also was wollte man ? Schadenersatz ? Das wäre doch nur möglich, wenn man versicherten Versand gewählt und bezahlt hatte.
Und dann würde grundsätzlich auch gehaftet.

Nur, und hier beisst sich die Katze in den Schwanz, wenn Transportversicherung besteht, wer ist dann für das sichere Verpacken verantwortlich ?
Übernimmt der private Verkäufer damit dann doch eine Haftung, wenn er nicht ordentlich verpackt hatte ? Und muss er gegen den Paketdienst vorgehen, wenn der Haftung ablehnt, also für den Kunden etwas unternehmen ? Denn Kunde kann ja gegen Paketdienst rechtlich nichts machen.

Was Verkäufer nicht darf, ist Ware behalten. Man kann nach Zusage, die Frachtkosten zu tragen, die Neuzustellung verlangen.

mfG
duck313

Hallo Duck,

es geht nicht um die Haftung im Falle eines Transportschadens. Die Frage lautet:

Darf die Spedition die Ware, die ja Eigentum des Empfängers ist, einfach ohne Zustimmung dem Versender aushändigen? Die Spedition hat die Ware ja vom Empfänger erhalten, der Empfänger ist Eigentümer der Ware.

Ich brauche es schon etwas fundierter. Ist das ein Treuhandverhältnis? Hat nicht der Empfänger die Ware dem Spediteur zu treuen Händen ausgehändigt, damit dieser Ware und Verpackung prüft? Hat nicht der Spediteur dann auch die Pflicht, die Ware an den Überlassenden zurückzugeben?

Oder ist es ein Leihvertrag nach 598 bis 606 BGB? Dann darf er die Sache nach 603 BGB keinem Dritten aushändigen.

Nehmen wir einen anderen Fall: A verkauft B ein Auto. C soll dieses bei A abholen und an B ausliefern. B stellt einen Schaden fest. C sagt: Gibt mir den Wagen mal mit, ich prüfe das. Dann muss doch C den Wagen nach der Prüfung wieder an B ausliefern und nicht an A zurückgeben oder sehe ich das falsch?

Wo ist die Rechtsgrundlage, nach der der Spediteur das Eigentum des Empfängers an den Versender übergibt?

Hallo!

Die Rechtsgrundlage ?

Verkäufer reklamiert vertreten durch den Kunden beim Paketdienst auf Transportschaden.
Kunde tritt sozusagen im Auftrag des Verkäufers auf, denn die gerügte Ware ist ja bei ihm.
Denn es rügt doch rechtlich der Verkäufer den Transportschaden, nicht der Kunde. Das kann er doch gar nicht, weil er kein Vertragspartner ist.

Mehr ist nicht.
Ich halte die These, man erwartet die Ware nach Prüfung zurück, für geradezu absurd !
Die zwischenzeitlichen Eigentumsverhältnisse gehen den Paktdienst nichts an, die kennt er nicht.

Kunde hat mit Paketdienst rechtlich nichts, aber auch gar nichts zu tun !

Die Quittung dient als Beleg Kunde hat Ware an Paketdienst übergeben, aber immer im Hintergedanken "für den Verkäufer gehandelt ".

MfG
duck313

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