Hallo zusammen!
Folgenden Fall angenommen:
Jemand bekommt einen gekauften und bezahlten Artikel zugesandt und stellt fest, dass er einen Transportschaden hat. Er meldet sich beim Verkäufer, der von ihm beauftragte Spediteur kommt zum Empfänger und holt dort die Ware ab, um Ware und Verpackung zu prüfen.
Der Empfänger erhält darüber eine Quittung, auf der die Spedition schreibt, dass dieses Dokument eine Bestätigung für die Abholung gilt. Der Beförderungsvertrag gilt als zwischen Versender und Spedition geschlossen, diese holt den Artikel im Namen des Versenders ab und schließt jegliche Haftung für Verlust, Untergang oder Beschädigung aus.
Der Empfänger händigt dem Spediteur die Ware aus, erhält diese Bestätigung und bevor er sich noch das ganze Kleingedruckte durchlesen kann, verschwindet der Fahrer mit dem Paket.
Nach 4 Wochen meldet sich der Empfänger bei der Spedition und fragt nach, wann er denn die Ware zurück erhält. Diese teilt mit, sie habe die Ware dem Versender zurück geschickt.
Frage: Darf die Spedition die Ware, die ja Eigentum des Empfängers ist, einfach ohne Zustimmung dem Versender aushändigen? Die Spedition hat die Ware ja vom Empfänger erhalten, der Empfänger ist Eigentümer der Ware.
Ach ja: die Haftung für einen Transportschaden wurde wie immer ausgeschlossen…
Bin für jede Antwort dankbar.
