Spediteur verlangt Schadenersatz trotz Absage

Moin Moin,
folgendes ist passiert: Anfang Januar als ich mit Hilfe erinnert Spedition umziehen. Ich bestellte diese auxh zu mir um alles abzusprechen nur halt alles sehr kurzfristig. war für die Spedition aber kein Problem. Zum schriftlichen Vertragsabschluss (sprich Unterschrift meinerseits) kam es úbrigens nie. Nun musste ich den Umzug aber leider 2 Tage vorher absagen. Dies tat ich telefonisch woraufhin der Spediteur natürlich nicht sonderlich begeistert reagierte.

Jetzt, drei Monate später bekomme ich eine Mail von ihm worin steht das er Schadensersatzansprüche stellt. Darf er das bzw. müsste ich dies tatsächlich bezahlen obwohl es nie zum Vertragsabschluss kam? wie kann ich mich nun dagegen wehren?

Vielen Dank schonmal im Voraus

Entweder es gab einen Umzugsvertrag oder es gab keinen. Auch mündlich können Verträge geschlossen werden, aber schwer nachgewiesen werden.
Schadenersatz zu fordern, scheint mir für den Spediteur schwierig, weil er Sie als Verbraucher nicht vorher darüber belehrt hat (schriftlich).
Im Übrigen scheint mir nicht klar, ob überhaupt ein Umzugsvertrag geschlossen wurde.
Zweitens ist der Kontakt per e-mail seltsam, da man solch eine Forderung in Papierform stellt und der Zugang einer e-mail ist schwer nachzuweisen…

Vielen Dank schonmal im Voraus

ist eine juristische Frage
p

Hallo,

grundsätzlich ist der Spediteur berechtigt Ausfallkosten geltend zu machen, aber auch nur maximal in der Höhe der ihm entstandenen Kosten (erfahrungsgemäß maximal 40% des Auftragswerts). Er müßte dann aber auch nachweisen, dass er keinen anderen Auftrag mehr annehmen konnte, um eine Auslastung seines Personals zu erzielen.

Voraussetzung dafür ist aber ein zustandegekommener Umzugsvertrag. Wenn das Umzugsvertragsangebot nicht unterschrieben wurde, wird es für den Spediteur schwer nachweisbar sein, dass ein Vertrag geschlossen wurde.

Viele Grüße

Ihr Umzugsexperte
Johannes Wörle
www.ihr-umzugsexperte.de

Tut mir leid, Grohmbart. Aber das ist gar nicht mein Gebiet, hat ja nichts mit Auswandern zu tun.
Denke, das ist Vertragsrecht…
Viel Glück und Gruss.