Spedition baut küche ein und pfuscht - und nun?

Hallo,

ich bin am 27.09. umgezogen über eine Spedition,die auch einen Küchenbauer beauftrgate ,um die vorhandene küche ab-und wieder aufzubauen.Die küche wurde voll funktionsfähig bereits am 26.09.demontiert und am 27.09. wurde sie wieder halb aufgebaut.Die elektrischen Geräte wurden am 27.09. alle wieder angeschlossen,nur zu 80 % falsch:
-Boiler ohne Wasser ans Netz - durchgebrannt -jetzt defekt
-E-Herd falscher Anschluss,durchgebrannt -jetzt defekt
-Waschmaschine ohne vorgesehenen Korpus direkt an Spülmaschine gestellt und an die oben liegende Arbeitsplatte mit Silikon befestigt !! ?? - also nicht gebrauchsfähig
-Spülmaschine und Spüle falsch an wasseranschluss gelegt - nicht gebrauchsfähig
und mehrer andere " Kleinigkeiten"

Also ab 26.09. keine Küchenbenutzung möglich !

Meine Frage ist nun: Wielange muss ich der Spedition eine Frist setzen,um die entstandenen Mängel und Schäden wieder zu beheben,ab wann kann ich andere Firmen beauftragen ? Kann ich Rechnungen vom " Essengehen"geltend machen oder gibt es einen Pauschalsatz vor Gericht für den Ausfall der Küche ?

vielen dank für antworten,

Ralf

Hallo,

ich bin am 27.09. umgezogen über eine Spedition,die auch einen
Küchenbauer beauftrgate ,um die vorhandene küche ab-und wieder
aufzubauen.Die küche wurde voll funktionsfähig bereits am
26.09.demontiert und am 27.09. wurde sie wieder halb
aufgebaut.Die elektrischen Geräte wurden am 27.09. alle wieder
angeschlossen,nur zu 80 % falsch:
-Boiler ohne Wasser ans Netz - durchgebrannt -jetzt defekt
-E-Herd falscher Anschluss,durchgebrannt -jetzt defekt
-Waschmaschine ohne vorgesehenen Korpus direkt an Spülmaschine
gestellt und an die oben liegende Arbeitsplatte mit Silikon
befestigt !! ?? - also nicht gebrauchsfähig
-Spülmaschine und Spüle falsch an wasseranschluss gelegt -
nicht gebrauchsfähig
und mehrer andere " Kleinigkeiten"

Also ab 26.09. keine Küchenbenutzung möglich !

Meine Frage ist nun: Wielange muss ich der Spedition eine
Frist setzen,

Dem Auftragnehmer wird schriftlich ( vorzugsweise via Einschreiben mit Rückschein, um den Beweis über den Erhalt des Schreibens zu haben ) eine Frist zur Nachbesserung folgender Mängel ( einzeln und so genau wie möglich aufführen ! ) gesetzt, welche angemessen ist. Es sollten hier 14 … 21 Tage angemessen sein , und innerhalb dieser Frist soll das Werk zur Zufriedenheit abgeschlossen sein ( im Schreiben verankern - im Schadensersatzprozess von Verwandten warf dies Probleme auf, da der Betrieb am letzten Tag der Frist anmarschiert kam, obwohl offensichtlich war, dass das Werk nicht an einem Tag abzuschließen gewesen wäre. Das Gericht sah die Vorbereitung für den Nachbesserungsversuch zunächst als tauglich an ! )

um die entstandenen Mängel und Schäden wieder zu

beheben,ab wann kann ich andere Firmen beauftragen ?

Dem Auftraggeber muss ermöglicht werden, die Mängel abzustellen. Das tust du mit diesem Schreiben. Wenn er dein direkter Auftragnehmer ist und beauftragt wiederum eine Drittfirma, ist das nicht dein Bier, sondern er hat es zu vertreten, es sei denn, du hast einen direkten Auftrag an den Küchenbauer , der einen Werk- oder Werklieferungsvertrag zwischen ihm und dir zur Folge hat, unterschrieben, dann haftet er dir gegenüber. Das ist vorab unbedingt zu klären und soweit relevant, ist das Schreiben der Küchenbaufirma zuzustellen.
Sollte der Betrieb die Nachbesserung ablehnen/nicht oder nicht zur Zufriedenheit ausführen, ist erstmal der Besuch bei einem Fachjuristen angesagt. Hier könnte es nämlich dann kriminell werden, der Betrieb könnte sich weigern, die Kosten für die Fremdnachbesserung zu übernehmen, weil diese unangemessen hoch sind oder … oder … oder … stell dir das nicht so leicht vor !

Kann ich

Rechnungen vom " Essengehen"geltend machen oder gibt es einen
Pauschalsatz vor Gericht für den Ausfall der Küche ?

Nunjaaaaaaaa, hast du das Werk abgenommen ? Offensichtliche Mängel sollen unverzüglich gerügt werden. Ein Gericht könnte argumentieren, dass, wenn keine sofortige Mängelrüge erfolgte, das Werk stillschweigend abgenommen wurde. Einem Laien ohne jedwede Sachkenntnis ist es n.m.A. zumutbar, einen Boiler auf Warmwasserlieferung und E-Herde und Waschmaschinen auf bloße Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Das tut zwar dem Vorhandensein der Mängel nichts, könnte aber Schwierigkeiten auf dem Weg zu deinem Recht bedeuten.

Du solltest aber ersteinmal persönlich und so schnell wie möglich dort vorstellig werden und formlos um sofortige Nachbesserung bitten, vorsichtshalber vielleicht einen Zeugen mitnehmen, und alle Ausführungen des Auftragnehmers notieren.
Die Zeugenschaft sollte vorsichtshalber auch alle vorgefundenen Mängel betreffen.

Wenn du natürlich während der Fertigstellung auf Arbeit warst und dieser nicht beiwohnen konntest und die Bescherung erst nach Heimkehr vorfandest, hat der Betrieb auch schlechte Karten: Nach dem neuen Gewährleistungsrecht haftet der Betrieb für jedwede Mängel und hat diese nachzubessern.

Was die Entschädigung für die unmögliche Küchenbenutzung betrifft, ist das sicher Sache wirklicher Juristen. Es gibt da halt Zumutskeitsgrenzen, auch was die Haftung des Fachbetriebes für Folgeschäden betrifft. Ihm ist nicht zumutbar, dass du nun täglich zweimal in´s 5-Sternerestaurant dinieren gehst.

Gruß

HM

vielen dank für antworten,

Ralf

Nachtrag

Nach dem neuen Gewährleistungsrecht haftet der Betrieb
für jedwede Mängel und hat diese nachzubessern.

Natürlich nicht nur nach dem neuen Recht muss der Lieferant Gewähr leisten. Der zweite Teilsatz fehlte und heißt: Er muss die Mängelfreiheit unter Beweis stellen … und nicht du das Vorhandensein von Mängeln.

HM