Speditionsauftrag oder Transportauftrag

Hallo,

eine Frage: Man hat mir einmal gesagt, es besteht ein Unterschied, ob ich einem Spediteur einen „Speditionsauftrag“ oder „Transportauftrag“ erteile. Dieser Unterschied soll rechtlicher / haftungsmässiger Natur sein.

Wer kann mir hier helfen ?

Vielen Dank im voraus.

Lothar

eine Frage: Man hat mir einmal gesagt, es besteht ein
Unterschied, ob ich einem Spediteur einen „Speditionsauftrag“
oder „Transportauftrag“ erteile. Dieser Unterschied soll
rechtlicher / haftungsmässiger Natur sein.

Hallo Lothar,

ein Blick ins Gesetz, hier das HGB ab § 407, hilft. Dort wird unterschieden nach Frachtgeschäft (mit Unterabschnitt Umzugsrecht), Speditionsgeschäft und Lagergeschäft, wobei es hierbei teilweise besondere Vorschriften gibt, teilweise auf Vorschriften der anderen Abschnitte verwiesen wird. Grob gesagt betrifft das Frachtgeschäft die tatsächliche Warenbewegung von A nach B, das Lagergeschäft die Unterbringung von Ware und das Speditionsgeschäft eine Vermittlung und Planung, sowie ggf. eigene Durchführung von Transport und Lagerung. Dementsprechend geht die Haftung des Spediteurs weiter und man sollte beim so genannten Selbsteintritt eines Spediteurs, also wenn ein Spediteur plant und selbst durchführt, darauf achten, dass man einen Speditionsauftrag unterschreibt, da dann nicht nur für die eigene Durchführung, sondern eben auch für die Organisation (auch ggf. zusätzlicher Leistungen durch Dritte) gefaftet wird.

In der Praxis ist dies ein höchst komplexes Thema und ich habe momentan einen schon zwei Jahre immer noch in erster Instanz laufenden Prozess wegen eines Umzugs, wo es u.a. genau um diese Thematik geht, weil ein angeblich nur als Umzugsvermittler tätiges Unternehmen unter eigenem Namen die Leistungen Dritter vermarktet hat. Da der Dritte ziemlich pleite ist, will ich natürlich den zahlungskräftigen „Vermittler“ als Spediteur mit in die Haftung nehmen.

Gruß vom Wiz