Hallo liebe Experten,
nähmen wir einmal an, jemand (nennen wir ihn M) bewohnt seit acht Jahren eine Mietwohnung und kann den Speicher zur Wäschetrocknung nutzen. Nun möchte der Vermieter (nennen wir ihn V) den Speicher zum Wohnraum (evtl. auch Gewerberäumlichkeiten, was aber wohl an sich okay ist) umbauen. Im Mietvertrag stünde nichts von einer Speichernutzung. Gar nichts. Weder, daß es erlaubt ist, noch, daß es nicht erlaubt ist.
Wäre das im angenommenen Fall okay?
Wie sieht es aus mit dem - im Mietvertrag genau zugeordneten - Kellerabteil? Nähmen wir an, hier würde V verlangen, daß M das Kellerabteil räumt und künftig ein anderes nutzt, weil er auch den Wohnraum über dem Kellerabteil umbauen wollen würde und Stützen im entsprechenden Abteil bauen wollen würde. Nehmen wir mal an, daß der Keller auch ausgibig genutzt würde und entsprechend voll ist. Hier ginge es angenommen um ein ca. 15m² großes Abteil, um mal die „Gerümpeldimensionen“ aufzuzeigen. M hätte aus gesundheitlichen Gründe nicht die Möglichkeit das zu tun.
Wie würde es damit aussehen?
Für eure Diskussionsbeiträge danke ich schonmal im voraus.
Viele Grüße
Anja