Hallo liebe Forum-User,
wenn ein Verfahren eingestellt wird z.B. nach § 170 Abs. 2 StPO, dann werden darüber Daten bei der Polizei gespeichert (kann man ja über eine Selbstauskunft in Erfahrung bringen). Kann man diese Daten löschen lassen? Auf Antrag? Wenn ja, sollte man das begründen oder reicht ein einfaches Schreiben? Gibt es bestimmte Voraussetzungen für die Löschung (z.B. in Hamburg)?
Werden auch Daten des Erkennungsdienstes längere Zeit gespeichert oder nach Einstellung gelöscht? (Wenn Daten länger gespeichert werden, auf welcher Grundlage?)
Würde mich über Antwort freuen und schon mal Danke!
Birgit
Hallo,
wenn ein Verfahren eingestellt wird z.B. nach § 170 Abs. 2
StPO, dann werden darüber Daten bei der Polizei gespeichert
(kann man ja über eine Selbstauskunft in Erfahrung bringen).
Kann man diese Daten löschen lassen? Auf Antrag? Wenn ja,
sollte man das begründen oder reicht ein einfaches Schreiben?
Gibt es bestimmte Voraussetzungen für die Löschung (z.B. in
Hamburg)?
Also ich kann Dir nur die Antwort geben wie es in Bayern geht.
Dort reicht ein einfaches schreiben an die zuständige K - Dienststelle mit Angabe des Aktenzeichens und der bitte um Streichung der Personenbezogenenangaben.
Dann bekommt man relativ schnell antwort ob möglich oder nicht. Wenn nein dann mit Angabe des / der Gründe warum nicht. Z.B. wenn aufgrund des Tatherganges usw. darauf zu schließen ist, dass man nochmals wegen solcher Sache eine Anzeige bekommt.
Wie gesagt so geht es in Bayern, aber ihr habt ja seit einiger Zeit einen bayrischen Innensenator
vielleicht hat sich dadurch auch die bayrische weise eingebürgert.
Werden auch Daten des Erkennungsdienstes längere Zeit
gespeichert oder nach Einstellung gelöscht? (Wenn Daten länger
gespeichert werden, auf welcher Grundlage?)
Da kann ich leider nicht weiter helfen.
Würde mich über Antwort freuen und schon mal Danke!
Birgit
Bitte gerngeschehen und Grüße nach Hamburg
Katie