hallo
wie sieht das mit der speicherung alter und vergangener punkte in flensburg und mir führerscheinabgaben aus ?
wenn man mal annimmt das jemand in seinen jungen jahren sehr oft zu schnell unterwegs war und dadurch insgesamt auf ca 14 punkte in flensburg und 3 führerscheinabgaben ( je 1 monat ) kam, aber dann 6 jahre nicht mehr in erscheinung trat ( also sich nichts mehr zu schulden kommen lies ) und nun vor gericht steht wegen eines bussgeldbescheids mit deutlich zu hoher geschwindigkeit die 3 monate fahrverbot beinhaltet, inwieweit könnte die gegnerische partei diese alte punkte und führerscheinabgaben herbei ziehen um so den fahrer in ein schlechtes licht zu stellen ?
der anwalt des fahrer versucht diesen nämlich als braven langsam fahrenden bürger der zufällig mal eine auszeit hatte und vielleicht zu schnell fuhr, hinzustellen.
gruss
Hallo Schmuffel
Wenn unter http://www.recht-find.de/auskunftverkehrszentralreg.htm
die Auskunft negativ ist, d.h. es sind keine Punkte verzeichnet, darf auch kein anderer damit hausieren.
Ordnungswidrigkeiten werden normalerweise nach zwei Jahren gelöscht, aber es gibt noch eine Überlegungsfrist von drei Monaten, d.h. die Punkte sind erst nach 2 J, 3M gelöscht, wenn keine neue OWi dazukommt.
Wieweit private Berichte aus der Jugenzeit vom Richter zur Rechtsfindung herangezogen werden, findet manerst während der Verhandlung raus.
Vorher einen Anwalt einzuschalten, ist in dem geschilderten Fall dringed geraten.
Gruß
Rochus
hi,
die überliegefrist beträgt 1 jahr.
hauptmann
Hi,
Punkte aus Ordnungswidrigkeiten werden zwei Jahre nach Rechtskraft gespeichert. Kommen neue Verstöße innerhalb dieser Frist vor, dann verlängert sich die Zeit wieder auf 2Jahre, bis maximal 5Jahre. Nach 5Jahre müssen sie gelöscht werden.
Die Überliegungsfrist beträgt ein Jahr und dient nur dazu, sollten Verstöße innerhalb der Tilgungsfrist begangen, aber erst danach Rechtskräftig werden, so werden die Punkte wieder gutgeschrieben.
Wenn 2 Jahre nach Rechtskraft kein Verstoß festgestellt wurde, sind die Punkte weg.
Weiteres auf www.kba.de
Q-Gruß