Hallo zusammen,
nehmen wir mal an X hat vor einigen Jahren Wertpapiere gekauft und diese dieses Jahr mit Gewinn wieder verkauft. X hat evtl. die Möglichkeit Kindergeld zu beziehen, da X sich in einer Ausbildung befindet. Wird nun der tatsächliche Gewinn, also abzüglich des investierten Betrags angerechnet, oder alles was dem Konto wieder gutgeschrieben wurde?
Wenn X nun bei einem anderem Groker ausschließlich Verluste erwirtschaftet hat, kann X diese gegen die Gewinne verrechnen?
Danke und Grüße
Alex