Spekugewinne und Kindergeld

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an X hat vor einigen Jahren Wertpapiere gekauft und diese dieses Jahr mit Gewinn wieder verkauft. X hat evtl. die Möglichkeit Kindergeld zu beziehen, da X sich in einer Ausbildung befindet. Wird nun der tatsächliche Gewinn, also abzüglich des investierten Betrags angerechnet, oder alles was dem Konto wieder gutgeschrieben wurde?

Wenn X nun bei einem anderem Groker ausschließlich Verluste erwirtschaftet hat, kann X diese gegen die Gewinne verrechnen?

Danke und Grüße

Alex

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an X hat vor einigen Jahren Wertpapiere gekauft
und diese dieses Jahr mit Gewinn wieder verkauft.

…dann bleibt das ganze steuerfrei, denn die spekulationsfrist beträgt 1 jahr…

gruß inder

Die Gewinne sind zwar einkommensteuerfrei, werden m. E aber als Bezüge berücksichtigt, so daß ein Zuviel an Bezügen und Einkünften kindergeldschädlich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Die Gewinne sind zwar einkommensteuerfrei, werden m. E aber
als Bezüge berücksichtigt, so daß ein Zuviel an Bezügen und
Einkünften kindergeldschädlich ist.

und wie wäre das dann mit den Verlusten die erwirtschaftet wurden sind?

Danke und Grüße

Alex