Kursgewinne aus Geschäften mit Aktien und Aktienfonds müssen versteuert werden, wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf der Papiere weniger als 12 Monate liegen.
Trifft dies auch auf Renten- und Geldmarktfonds zu?
Falls nicht: wie werden dann Misch- und Dachfonds behandelt?
Ein erfolgreiches und gesundes Neues Jahr wünscht euch
Fritz
Kursgewinne aus Geschäften mit Aktien und Aktienfonds müssen
versteuert werden, wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf der
Papiere weniger als 12 Monate liegen.
Trifft dies auch auf Renten- und Geldmarktfonds zu?
Falls nicht: wie werden dann Misch- und Dachfonds behandelt?
ich zitiere aus § 23 Abs. 1. Einkommensteuergesetz:
Private Veräußerungsgeschäfte sind (…)
(…)
Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, insbesondere bei Wertpapieren, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Bei vertretbaren Wertpapieren, die einem Verwahrer zur Sammelverwahrung im Sinne des § 5 des Depotgesetzes anvertraut worden sind, ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Wertpapiere zuerst veräußert wurden. Entsprechendes gilt bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge;
Veräußerungsgeschäfte, bei denen die Veräußerung der Wirtschaftsgüter früher erfolgt als der Erwerb;
Termingeschäfte, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt, sofern der Zeitraum zwischen Erwerb und Beendigung des Rechts auf einen Differenzausgleich, Geldbetrag oder Vorteil nicht mehr als ein Jahr beträgt. Zertifikate, die Aktien vertreten, und Optionsscheine gelten als Termingeschäfte im Sinne des Satzes 1.
Ich nehme an, daß die Antwort auf meine Frage in Deinem Zitat verborgen ist.
Stimmt´s?
Wenn ich den Gesetzestext richtig deute, müßte die Antwort auf meine erste Frage mit j anfangen und mit a aufhören.
Die zweite würde sich damit erübrigen.
Es würde mich aber nicht sonderlich wundern, wenn das Gegenteil der Fall wäre.
Korrigiere mich bitte, wenn ich irre.
Vielen Dank!
Gruß Fritz
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Wenn ich den Gesetzestext richtig deute, müßte die Antwort auf
meine erste Frage mit j anfangen und mit a aufhören.
Die zweite würde sich damit erübrigen.
so ist das. Wie sich m.E. dem Text leicht entnehmen läßt, zählt zu den privaten Veräußerungsgeschäften jeder Handel mit Wertpapieren und Derivaten sowie Grundstücken und anderen Wertgegenständen.