als ich gestern beim Arzt war, lass ich malwieder den Focus(wo auch sonst, wenn net beim arzt).
Da lass ich, das die Rot Grünen Planen die Spekulationsfrist aufzuhebene.
Hab nicht alles lesen koennen, daher nochmal die Frage hier.
die Speku-frist soll ab dem neuen Jahr für Aktien wegfallen, und die Gewinne zu 50Prozent besteuert werden, ist das soweit richtig ?
Wird der Wert der Aktie zum 1.1.2003 genommen oder der tatsächliche EK Preis???
Desweiteren soll die Spekufrist(die schon auf 10 Jahre erhoeht wurde) fuer Immobilien auch wegfallen, und der Gewinn aus Verkäufen einer Immobilie IMMER besteuert werden…(Vermietete Immobilien stand da)
Wann wird über dieses Chaos-gesetz entschieden ??
WIe hoch sind die Chancen dafuer ???
Vielen Dank für ne Info
Grüsse,Sven.
(ps;ich tippe gerade von nem Laptop aus, sorry fuer tippfehler und kleinschreibung)
die Speku-frist soll ab dem neuen Jahr für Aktien wegfallen,
und die Gewinne zu 50Prozent besteuert werden, ist das soweit
richtig ?
die Besteuerung soll zum persönlichen Einkommensteuersatz erfolgen.
Wird der Wert der Aktie zum 1.1.2003 genommen oder der
tatsächliche EK Preis???
Der tatsächliche Kaufpreis. Was die Sache ja so problematisch macht, dnen wenn man die Aktien schon seit X Jahren hat, wird das ein bißchen schwierig.
Wann wird über dieses Chaos-gesetz entschieden ??
Das ist noch offen, derzeit gibt es ja weder einen Entwurf, noch eine Vorstelltung davon, wie das ganze genau aussehen soll. Zumindest wurde eine solche noch nicht artikuliert, jedenfalls noch nicht von jemandem, von dem man annehmen sollte, daß er mit der Entscheidung zu tun haben wird.
WIe hoch sind die Chancen dafuer ???
Tja. Wenn man nach vernünftigen Kriterien entscheiden würde, müßte man zumindest Aktien freistellen, die schon sehr lange gehalten wurden (z.B. 10 Jahre). Ansonsten würde man die propagierte private Altersvorsorge gleich wieder abwürgen.
Ich denke mal, daß die lobbyarbeit im Hintergrund erst angefangen hat. Eine generelle Besteuerung aller Aktien und Investmentfonds halte ich a) für sehr unvernünftig und b) für relativ unwahrscheinlich.
die Speku-frist soll ab dem neuen Jahr für Aktien wegfallen,
und die Gewinne zu 50Prozent besteuert werden, ist das soweit
richtig ?
die Besteuerung soll zum persönlichen Einkommensteuersatz
erfolgen.
Aber es soll wohl (wie beim Halbeinkünfteverfahren bei Dividenden) nur die Hälfte des Veräußerungsgewinnes überhaupt steuerpflichtig sein, ist ja jetzt auch schon so, wenn ich mich recht erinnere.
Wird der Wert der Aktie zum 1.1.2003 genommen oder der
tatsächliche EK Preis???
Der tatsächliche Kaufpreis. Was die Sache ja so problematisch
macht, dnen wenn man die Aktien schon seit X Jahren hat, wird
das ein bißchen schwierig.
Da es für Buchungsunterlagen Aufbewahrungsfristen gibt, ist niemand verpflichtet, die Kaufpreise für eine beliebig lange Zeit nachvollziehen/nachweisen zu können. Die Banken haben die Kaufvorgänge auch nicht mehr in ihren Unterlagen, wenn sie schon sehr lange zurückliegen. Also muss es dafür Ausnahmen geben, sonst ist das Ganze nicht durchführbar.
Aber es soll wohl (wie beim Halbeinkünfteverfahren bei
Dividenden) nur die Hälfte des Veräußerungsgewinnes überhaupt
steuerpflichtig sein, ist ja jetzt auch schon so, wenn ich
mich recht erinnere.
stimmt schon, aber die Verluste sind dann natürlich auch nur zur Hälfte abzugsfähig. Klug, wer seine Verluste noch im letzten Jahr realisierte, die bleiben nämlich in voller Höhe abzugsfähig.
Da es für Buchungsunterlagen Aufbewahrungsfristen gibt, ist
niemand verpflichtet, die Kaufpreise für eine beliebig lange
Zeit nachvollziehen/nachweisen zu können. Die Banken haben die
Kaufvorgänge auch nicht mehr in ihren Unterlagen, wenn sie
schon sehr lange zurückliegen. Also muss es dafür Ausnahmen
geben, sonst ist das Ganze nicht durchführbar.
Da ist so einiges unstimmig. Was ist, wenn ich meine Aktien zu einer anderen Bank, am besten noch ins Ausland übertrage? Was ist, wenn ich die Aktien einer anderen Person schenke (natürlich im Rahmen der Freitbeträge)? Wer hat dann was zu versteuern?
Und zum Thema Aufbewahrungspflicht. Ich habe aus einer Quelle schon gehört, daß man überlegt, bei Käufen vor dem Jahre X einen steuerlichen Wert festzulegen. Wer dann meint, er habe mehr bezahlt, müßte das dann nachweisen.
Hach, was werden die Steuerberater, Anwälte und Gerichte damit wieder viel Freude haben.
Da ist so einiges unstimmig. Was ist, wenn ich meine Aktien zu
einer anderen Bank, am besten noch ins Ausland übertrage? Was
ist, wenn ich die Aktien einer anderen Person schenke
(natürlich im Rahmen der Freitbeträge)? Wer hat dann was zu
versteuern?
Das wird so laufen wie bei den Finanzinnovationen, die bei Veräußerung/Abtretung/Fälligkeit mit ZASt belegt werden, hier wird bei Depotüberträgen bzw. in anderen Fällen, in denen der Anschaffungsaufwand nicht sicher bekannt ist, eine Pauschalbesteuerung (30% des Veräußerungserlöses als Bemessungsgrundlage für die ZASt, also 9% des Erlöses als ZASt) angewandt. Der Unterschied ist hier, dass es sich bei der ZASt nur um einen Abschlag handelt, nicht um die materielle Besteuerung, die ja erst im Nachhinein bei der ESt-Veranlagung stattfindet, die ZASt wird ja nur angerechnet.
Und zum Thema Aufbewahrungspflicht. Ich habe aus einer Quelle
schon gehört, daß man überlegt, bei Käufen vor dem Jahre X
einen steuerlichen Wert festzulegen. Wer dann meint, er habe
mehr bezahlt, müßte das dann nachweisen.
Das läuft genau auf das Pauschalverfahren hinaus, vermute ich.
Hach, was werden die Steuerberater, Anwälte und Gerichte damit
wieder viel Freude haben.
Und ich auch (ich schreibe Konzepte für Software, die solches Zeugs abwickelt, oder dies zumindest versucht, hehe). ***GRUSEL***