Spekulationsfrist bei erschlossenen Grundstücken

Gibt es auch eine 10-jährige Spekulationsfrist zwischen Kauf und Verkauf eines erschlossenen Grundstücks, ohne Immobilie [Selbstbenutzung erfolgt als kleine Holzlagerung]?

Der Holzwurm wohnt im Holzlager
Servus,

lies mal das Original der einschlägigen Vorschrift - das ist bei den Beträgen, um die es da geht, eine rentable Angelegenheit.

Wenn Du danach noch Fragen hast - jederzeit gerne.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder