Gibt es auch eine 10-jährige Spekulationsfrist zwischen Kauf und Verkauf eines erschlossenen Grundstücks, ohne Immobilie [Selbstbenutzung erfolgt als kleine Holzlagerung]?
Der Holzwurm wohnt im Holzlager
Servus,
lies mal das Original der einschlägigen Vorschrift - das ist bei den Beträgen, um die es da geht, eine rentable Angelegenheit.
Wenn Du danach noch Fragen hast - jederzeit gerne.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder