Hallo,
Hr. X besitzt seit 30 Jahren ein Haus das er komplett an Familien vermietet.
Nun geht das Haus -mit Nießbrauchsrecht- im Jahr 2010 an seines Sohn im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge über.
Der Sohn will das Haus im Jahr 2012 verkaufen. Bis dahin wird aber weiter vermietet.
Fällt für den Sohn im Jahr 2012 Spekulationsgewinn an??
Wo finde ich die gesetztliche Regelung hierfür?