Spekulationsfrist bei Verkauf von geerbten Haus

Hallo,

Hr. X besitzt seit 30 Jahren ein Haus das er komplett an Familien vermietet.

Nun geht das Haus -mit Nießbrauchsrecht- im Jahr 2010 an seines Sohn im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge über.

Der Sohn will das Haus im Jahr 2012 verkaufen. Bis dahin wird aber weiter vermietet.

Fällt für den Sohn im Jahr 2012 Spekulationsgewinn an??

Wo finde ich die gesetztliche Regelung hierfür?

Hallo,
meinst du mit Spekulationsgewinn, dass er den Verkauf des Hauses als privates Veräußerungsgeschäft versteuern muss? Die gesetzliche Regelung hierfür findet sich in §23 EStG. Der Gewinn aus der Veräußerung von Grundstücken ist steuerpflichtig, wenn Anschaffung und Weiterveräußerung innerhalb von 10 Jahren liegen.
Bei dem geschilderten Fall gilt wegen der vorweggenommenen Erbfolge aber „Besitzzeitanrechnung“. Zur Berechnung der 10-Jahres Frist ist beim Sohn der Erwerbszeitpunkt des Vaters entscheidend (also vor 32 Jahren). Der Gewinn ist nicht est-pflichtig.