Hallo,
ich hab da mal eine Frage: Wenn ich Geld, das schon einmal versteuert wurde in Aktien anlege und dann einen Gewinn mache, muss ich den Versteuern. Wenn ich nur Verlust mache, kann ich den aber nicht geltend machen. D.h. wir werden vom Staat doppelt abgezockt, er hält die Hand auf, wenn ich Gewinn mache, von Geld das er schon einmal versteuert hat. Dreht mir den Rücken zu, wenn ich Verlust habe. Ist das Steuerrechtlich nicht bedenklich? Scheint mir irgendwie ungerecht zu sein. Kann man da nicht Einspruch gegen einen Steuerbescheid einlegen???
Wer kann zur Rechtslage da was sagen? Im Voraus vielen Dank Gruss Michael
Hallo Michael,
alle Gewinne, die innerhalb eines Jahres anfallen, müssen versteuert werden. Genauer gesagt, alle Gewinne über 1000,–, soweit mir bekannt ist, zockt Vater Staat davon dann ca. 50%(?) ab.
999,-- Gewinn innerhalb eines Jahres werden nicht versteuert, auch Gewinne die nach einjährigem Ablauffrist anfallen, müssen nicht versteuert werden. Soweit so gut.
Deine Verluste kannst Du mit Deinem Gewinn
immer gegenrechnen , insofern stimmt Deine Information nicht ganz. Natürlich,wenn Du Pech hast und Dein Verlust größer als Dein Gewinn ist, bleibst Du darauf sitzen.
Inwiefern man es nachträglich zu einem späteren Gewinn zurechnen kann, ist mir auch nicht geläufig.
Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.
Gruß, Pet
Hallo Pet,
dass ich die Gewinne mit den Verlusten gegenrechnen kann ist mir schon klar und das mit dem einen Jahr Spekulationsfrist auch. Irgendwie werden die Gewinne dann mit der EKSt angegeben und verrechnet. Aber erstens habe ich doch dafür schon Steuern gezahlt und zweitens beteiligt sich der Staat heri nur am Gewinn, nicht am Verlust bzw. Risiko!!! Meiner Meinung nach sollte der, der kein Risiko eingeht auch nichts bekommen!
Ciao Michael
Meiner Meinung
nach sollte der, der kein Risiko eingeht
auch nichts bekommen!
Genau so sehe ich es auch, wenn man von den ganzen Schwarzkonten bei der CDU und die finanzielle Bereicherung von Glogowski
hört und die Rente von Lafontaine´s Abgang sieht, bleibt einem vom Vater Staats „Vorbildfunktion“ nichts mehr über!!!
Bin ansonsten gegenüber Politik aufgeschlossen…
Ich habe für mein Gewinn, bzw. Verlust eigenverantwortlich gehandelt und alleine
geschwitzt…
also soll der „kleine“ Bürger in Ruhe gelassen werden…Würde ich mich um meine eigene Rente kümmern müssen, jederzeit (tue ich ja schon) gerne.
Auch möchte ich mein Pflichtanteil selbst verwalten…
Ciao, behalt Dein Gewinn und schweige einfach, dann hast Du auch dein Black-Konto…
Hallo Michael,
bei der Gegenrechnung von Verlusten ist zu beachten, daß diese auch nur dann gegengerechnet werden könne, wenn sie innerhalb der Spekulationsfrist (1. Jahr) realisiert wurden. D.h. es kann zum Beispiel nicht ein Verlust gegengerechnet werden, wenn die Aktie länger als ein Jahr gehalten wurde.
Das mit den 1.000 Mark ist eine Freigrenze und kein Freibetrag. Beträgt der Spekualtionsgewinn innerhalb eines Jahres z.B. 1.300 Mark, so sind auch 1.300 Mark zu versteuern (und nicht 300).
Versteuert wird der Betrag mit dem persönlichen Steuersatz. Er wird genauso versteuert wie Dein übriges Einkommen. Wenn Du also einen Grenzsteuersatz von 35% hast wird der Gewinn auch mit 35% versteuer.
Seit neuestem können Verluste auch in die kommenden Jahre vorgetragen werden und dann mit eventuellen Spekulationsgewinnen verrechnet werden.
Ob das ganze nun gerecht ist oder nicht, darüber läßt sich streiten. Zumindest ist es so, daß Gewinne ja immer noch steuerfrei sind, wenn man die Papiere länger als ein Jahr hält. Außerdem sind Kapitalanläger die Anlagen mit festen Zinssätzen tätigen ja noch schlechter dran, weil die Zinsen (sofern über den Freibetrag) auf jeden Fall steuerpflichtig sind.
Gruß
Christian
Hi Micha,
schön, daß dir Staatsbeschiß auffällt. Leider ist es immer in der Hand des Stärkeren, nach Belieben zu hantieren. Ich habe mir abgewöhnt, mich darüber aufzuregen.
Wichtig ist für mich lediglich, daß ich innerhalb bestehender Gesetze meinen Weg zum Wohlstand finde. Und daran kann mich auch kein Politiker hindern. Bezogen auf Aktien bedeutet dies, daß ich grundsätzlich erst nach Ablauf der Steuerfrist verkaufe, dann hat sich das Thema eh erledigt. Wer langfristig an den Märkten agiert, gerät auch selten in die Bedrängnis, dem Staat an seinem Können teilhaben zu lassen.
P.S. Ich hätte auch keine Verluste zum Verrechnen…ob das wohl am langfristigen Anlagehorizont liegt???
mfG AOL-Surfer
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Mich würde mal interessieren, wie es das FA überhaupt mitbekommt, wenn ich einen „Spekulationsgewinn“ z.B. bei Aktien habe.
Hallo Michael !
Sicherlich ist es Beschiß was „Vater“ Staat da mit uns macht. Nur soviel ich weiß können Verluste gegen Deine Gewinne gegengerechnet werden,sowie weiterhin ein Teil Deiner Aufwendungen für´s Börsianerdasein,dazu gehört z.B. Fachliteratur,Dein PC und sogar Onlinezeit,man muss das dem FA eben nur glaubhaft darlegen können und da sind Deiner Phantasie keine Grenzen gesetzt.Ich habe jedenfalls letztes Jahr mit der Einkommenssteuererklärung diese Dinge geltend gemacht da ich sie ja zum Erwirtschaften dieser Gewinne benötige und bekam auch einen Teil angerechnet.Andererseits wenn ich sehe was für Rendite ich am Neuen Markt erwirtschafte,kann ich über das Argument der Banken wegen der Spekulationssteuer und so lohnt sich Aktienhandel nicht nur müde lächeln,denn selbst nach Abzug der ca. 35 % habe ich immer noch einen Superschnitt gemacht gegenüber so ziemlich allen anderen Anlageformen.Gruß Maik
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