Hallo,
habe mal ne Frage:
wie sieht das mit den Spekulationsgewinnen für die Jahre 1997 und 1998 aus?Wenn ich das richtig gelesen habe, gibt es jetzt ein Urteil, das sagt, das diese Gewinne nicht besteuert werden dürfen!Richtig?
Wenn man nun solche Gewinne in diesen Jahren hatte, legt man Einspruch ein mit der Begründung o.g. Urteil?
Kann mir jemand helfen?
H.
Hallo Heide01,
das Urteil besagt, das Gewinne wie auch Verluste nicht der Besteuerung unterliegen. Ein damals ergangener Bescheid kann jedoch nur geändert werden, soweit in diesem Punkt eine Vorläufigkeit bestimmt wurde (steht auf dem Bescheid) oder du damals schon Einspruch eingelegt hast.
Trifft beides nicht zu, hast du Pech gehabt und profitierst von dieser Entscheidung nicht mehr. Nachträglich kann man keinen Einspruch einlegen.
Gruß
Michael