Spekulationsgewinne und Studenten

Hallo!

Normalerweise muß man ja Spekulationsgewinne über 1000 DM versteuern.
Was ist aber nun, wenn man ein Student ohne Einkommen ist, der noch bei seinen Eltern lebt. Gilt hier die Regelung daß erst Steuern erhoben werden wenn das Existenzminimum von 13000 DM überschritten ist?
Wenn dem so wäre könnte ich ja mit meinem Ersparten theoretisch
Spekulationsgewinne in höhe von 13499,- DM (sind es glaub genau)
einfahren, ohne diese versteuern zu müssen? Oder gibt es hierfür
eine andere Regelung?

besten Dank mal vorab…
Frank

Hi,

habe ich gerade gestern noch gelesen: Ja, das Existenzminimum von rund TDM 13 kann, wenn Du sonst keine Einkommen hast, auch durch Spekulationsgewinne ausgenutzt werden.

Gruß
Christian

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Hi,

habe ich gerade gestern noch gelesen: Ja, das Existenzminimum
von rund TDM 13 kann, wenn Du sonst keine Einkommen hast, auch
durch Spekulationsgewinne ausgenutzt werden.

Gruß
Christian

Hallo nochmal.
Das hört sich soweit ja gut an.
Wo hast Du das gelesen, wenn ich fragen darf?

Gruß
Frank

Hi,

das ist eigentlich kein großes Geheimnis. Das Existenzminimum gilt im Gegensatz zu vielen anderen Pausch- und Freibeträge für alle Einkunftsarten. Das Existenzminimum wird so ziemlich als letztes in Abzug gebracht, eben erst nach Addition aller Einkünfte. Vielleicht begegnet Dir mal ein Berechnungsbogen für Einkommensteuer. Da hast Du es dann sozusagen nochmal graphisch dargestellt.

Konkret habe ich das aus „Steuertips“ der Akademischen Arbeitsgemeinschaft. Das ist eine Lose-Blatt-Sammlung, die gelegentlich aktualisiert wird und regelmäßig den Menschen beim Finanzamt das Fürchten lehrt (steuertips.de). Sehr empfehlenswert.

Das vorgestrige Nachlesen machte mich nur so sicher, daß ich Dir antworten konnte, ohne nachzulesen, was ich aber zu Sicherheit gestern noch einmla gemacht habe :wink:

Gruß
Christian

Hi,

habe ich gerade gestern noch gelesen: Ja, das Existenzminimum
von rund TDM 13 kann, wenn Du sonst keine Einkommen hast, auch
durch Spekulationsgewinne ausgenutzt werden.

Gruß
Christian

Hallo nochmal.
Das hört sich soweit ja gut an.
Wo hast Du das gelesen, wenn ich fragen darf?

Gruß
Frank

Beim Finanzamt gibt es die Broschüre „Das Finanzamt und der Steuerbürger“ jedenfalls in Baden-Württemberg. Oder Du erkundigst Dich auf der homepage Finanzministerium Baden-Württemberg. Diese Broschüre ist kostenlos und enthält viele Tipps.
Oder beim Finanzamt ist auch eine Erläuterung (von einigen Seiten) zum Ausfüllen der Formulare zu erhalten darin ist auch einiges erklärt.

fabian

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Nachtrag
Hi,

was mir gerade noch einfällt: Als Student kannst Du natürlich auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) bei Deinem Finanzamt beantragen. Wenn Du diese bei Deiner Bank/Deinen Banken einreichst, bist Du der Abführung von Steuern auf Kapitalerträge befreit. Voraussetzung ist, daß Du nicht zur Einkommensteuer veranlagt wirst und mit Deinen Spekutlationsgewinnen nicht über die Summe aus Grundfreibetrag, Sonderausgabenpauschbetrag, Sparer-Freibetrag und Werbungskostenpauschbetrag kommst. Für 2000/2001 wären das DM 16.707. Um das Ding (auch in mehrfacher Ausfertingung möglich) zu bekommen, muß Du eine Art Steuererklärung machen, ist aber keine wilde Sache. Für mehr Infos frag mich oder Dein Finanzamt.

Gruß
Christian