Das FA könnte allein schon durch die Jahressteuerbescheinigung (Freibetrag ausgeschöpft) darauf kommen, da dort die Dividendenerträge ersichtlich sind.
Dann kommt schnell die Aufforderung Käufe und Verkäufe zu belegen.
Das FA könnte allein schon durch die Jahressteuerbescheinigung (Freibetrag ausgeschöpft) darauf kommen, da dort die Dividendenerträge ersichtlich sind.
Dann kommt schnell die Aufforderung Käufe und Verkäufe zu belegen.