Spekulationssteuer

Hallo. Kann mir jemand sagen, wie hoch der Spekulationssteuerprozentsatz für Studenten ist (für andere Steuerklassen würd’s mich aber auch interessieren).

Grüße!

Hallo. Kann mir jemand sagen, wie hoch der
Spekulationssteuerprozentsatz für Studenten ist (für andere
Steuerklassen würd’s mich aber auch interessieren).

Die Steuer richtet sich nach dem „normalen“ Einkommensteuersatz.

Gruß,
Christian

Hallo. Kann mir jemand sagen, wie hoch der
Spekulationssteuerprozentsatz für Studenten ist (für andere
Steuerklassen würd’s mich aber auch interessieren).

Grüße!

Es gibt keine spezielle Spekulationssteuer.

Zunächst rechnest Du den Spekulationsgewinn aus. Dabei werden nur Papiere berücksichtigt, bei denen weniger als 12 Monate zwischen Kauf und Verkauf vergangen sind. http://www.steuernetz.de/lexikon03/a15.html

Falls mehrmals die gleiche Aktie gekauft oder verkauft wurde, gilt: first in / first out.
Bis 512 EUR ist dieser Gewinn steuerfrei. Ist er höher, muss er komplett versteuert werden (eingetragen in Anlsge SO (Rückseite) zur Einkommensteuer).

Wieviel Steuer dafür gezahlt wird, hängt davon ab, ob der Gewinn zusammen mit anderen Einkünften überhaupt bzw. um wieviel er den steuerlichen Grundfreibetrag überschreitet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Freibetrag
Der überschreitende Betrag wird besteuert.

Gruß JK

P.s.: Falls man Dir für Dividenden und Ähnliches Steuern gleich bei der Bank abzieht, erteile für die Zukunft einen Freistellungsauftrag.
Die bereits gezahlten Steuern nicht in der Steuererklärung vergessen!
http://www.klicktipps.de/einkommensteuer.htm#anlage_kap

Ergänzung zur Errechnung der stpfl. Gewinne
Moin,

Falls mehrmals die gleiche Aktie gekauft oder verkauft wurde,
gilt: first in / first out.

Genauer gesagt: Bei mehr als einem Kauf wird ein steuerfreier und ein steuerpflichtiger Bestand errechnet. Verkäufe werden zuerst gegen den steuerfreien Bestand gerechnet und dann gegen den steuerpflichtigen.
Spekulationsverluste, die in demselben Kalenderjahr anfallen, können mit den Spekulationsgewinnen verrechnet werden.

Der überschreitende Betrag wird besteuert

Gewinne/Verluste, die auf Wertpapiere entfallen, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen, werden auch nur zur Hälfte angerechnet.

Gruß vom Wolf

Gewinne/Verluste, die auf Wertpapiere entfallen, die dem
Halbeinkünfteverfahren unterliegen, werden auch nur zur Hälfte
angerechnet.

Tja, und weil man da kaum noch durchblickt, habe ich mir vorletztes Jahr eine Aufstellung meiner Bank (keine geringere als die DB) geben lassen.
Die Aufstellung war dann aber so grottenfalsch, dass ich mich doch wieder selbst dran gesetzt habe.

Aber inzwischen gibt es nicht mehr viel zum Spekulieren.
Jochen