Stimmt es das die Zeitspanne (10 JAHRE) fü den Ablauf der
Spekulationssteuer mit dem Tag des Grundstückserwerbs beginnt ??
Nehmen wir mal als Beispiel an, ein Grundstück wurde im April 1999 gekauft. Der Bau einer Eigentumswohnung begann einige Monate später, Fertigstellung anfang 2001.
Liege ich da Richtig, dass man diese Wohnung dann ab April 2009 frei
von Spekulationssteuer verkaufen könnte ???
(Natürlich vorausgesetzt sie wurde nicht selbst Bewohnt, sondern war Vermietet)
Hallo erstmal!
Für den Beginn der Spekulationsfrist des § 23 EStG ist bei der Veräußerung von Grundstücken grundsätzlich der Zeitpunkt maßgebend, in dem der obligatorische Kaufvertrag (Notarvertrag) geschlossen wird. Nur ausnahmsweise beginnt die Frist bereits früher, nämlich mit wirtschaftlichem Vollzug des Erwerbs. Hierfür reicht es nicht aus, dass der spätere Erwerber das Grundstück aufgrund eines Mietvertrages nutze, so der BFH. Auch die Vereinbarung eines Vorkaufrechts und die mündliche Zusage der Eigentumsübertragung durch den früheren Eigentümer genüge nicht. (BFH-Urteil vom 08.04.2003, Az.: IX R 1/01)
Viele Grüße
e
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Bedeutet das nun, dass meine Beispiel-Rechnung richtig ist ?
Wenn also auf einem Grundstück später ert ein Haus gebaut wurde und dieses Haus irgendwann verkauft wird, zählt der Grundstückskauf - nicht die Fertigstellung des Hauses, oder ??