Hallo Wissende,
wenn man seine Eigentumswohnung teurer verkauft als man sie selbst erworben hat, zahlt man für den Gewinn Spekulationssteuer. Wie aber, wenn man für die ETW beim Verkauf weniger erlösen konnte, also Verlust macht? Kann man diesen Verlust ebenfalls steuerlich absetzen, evtl. über mehrer jahre verteilt?
Danke für Eure Mitteilungen!
Wolfgang D.
Hallo,
wenn man SEINE ETW veräußert, so handelt es sich dabei um ein selbstgenutztes Objekt, welches steuerfrei verkauft werden kann.
wenn man ein vermietetes Objekt mit Gewinn veräußert, so unterliegt dieser Gewinn der Einkommensteuer. Der Volksmund nennt die Einkommensteuer, die auf den Gewinn entfällt Spekulationssteuer, obwohl es eine Spekulationssteuer nicht gibt.
Verluste bei einer solchen Veräußerung können nicht steuermindernd eingesetzt werden, sondern können lediglich mit anderen Gewinnen aus Spekulationsgeschäften verrechnet werden.
Gruß
Lawrence