Spekulationssteuer

Hallo!
Wenn man sein Haus verkaufen möchte, allerdings Nutz/Last erst im Februar 2012 übergeht. Bis dahin bewohnt man es noch selbst, danach zieht man in sein neues Haus. Da man 2010 in sein altes Haus selbst eingezogen ist, erfüllt man in 2012 die Voraussetzung, dass man die Immobilie selbst in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren genutzt hat. Damit entsteht keine Spekulationssteuerpflicht.
Nun die Frage:
Kann man seine Immobilie schon jetzt an einen Interessenten verkaufen ODER einen irgendwie rechtlich verbindlichen notariellen Vorvertrag ODER eine Kaufabsichtserklärung abschließen? Der Vertrag hätte dann das aktuelle Datum, es wäre jedoch eindeutig Februar 2012 als tatsächlicher Übergang festgesetzt. Welches Datum zählt hier fiskal?

…vielen Dank für eine Antwort, es ist für „man“ :wink: enorm wichtig!

Nein.

Ziemlich genau diese Frage wurde mir neulich gestellt:

"Wie wird die Spekulationsfrist bei Immobilien berec…

Man muss bei der Beantwortung drei Ereignisse sauber unterscheiden:

*Datum des Notarvertrags,
*Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten sowie
*der Eingang des Geldes.

Die Details zu deiner Frage findest du hier:
Wie wird die Spekulationsfrist bei Immobilien berech…

Viele Grüße
Alfred Gesierich
Lohnbuchhaltung für Unternehmen in München

Hallo htg,

wurde das Haus 2010 angeschafft oder war es vorher vermietet?
Wenn eine Immo ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde fällt beim Verkauf keine Spekulationssteuer an.

siehe http://bundesrecht.juris.de/estg/__23.html
„Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.“

Grüße,
Tinchen

Servus,

steht alles im Sachverhalt.

Schöne Grüße

MM

Grüß dich Martin,

steht alles im Sachverhalt.

Ich lese beim UP nur folgendes:

Da man 2010 in sein altes Haus selbst eingezogen ist, …

Daraus kann ich nicht schließen, wann das Haus gekauft wurde. Evtl. wurde es vor 2010 gekauft und war bis 2010 vermietet.

Grüße,
Tinchen

Wenn du den gesamten Sachverhalt liest, springt es dir förmlich ins Gesicht, dass nicht mit einem Wort „Vermietung“ genannt wird. Zumal der UP selbst sagt, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, dass KEINE „Spekulationssteuer“ anfällt. Und diese Steuer gibbet noch nicht mal…

Hi,

Zumal der UP selbst sagt, dass die
Voraussetzungen erfüllt sind, dass KEINE „Spekulationssteuer“
anfällt.

Der UP schreibt, dass 2012 (und nicht heute!!!) die Voraussetzungen für keine Spekulationssteuer erfüllt sind!
Wenn er die Immo aber ab Kauf ausschließlich selbst…
Aber ich wiederhole mich.

Grüße,
Tinchen

Hiho,

vor dem „Selbst Einziehen“ war ja irgendwas - jedenfalls keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken.

Denkbar wäre natürlich der Fall, daß das Haus vorher leergestanden hat. In diesem Fall wäre es aber naheliegend zu schreiben „…in sein altes Haus eingezogen ist.“

So daß es auf der Hand liegt, daß das Haus vorher fremden Wohnzwecken diente.

Schöne Grüße

MM

Viele Grüße
Alfred Gesierich
Lohnbuchhaltung für Unternehmen
in München

muss man den verkauf der immobilie über eine lohnbuchhaltung abwickeln ?

gruß inder

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Lies mal den Lohnsteuerkarten-Thread kurz drunter!