Hallo!
Wenn man sein Haus verkaufen möchte, allerdings Nutz/Last erst im Februar 2012 übergeht. Bis dahin bewohnt man es noch selbst, danach zieht man in sein neues Haus. Da man 2010 in sein altes Haus selbst eingezogen ist, erfüllt man in 2012 die Voraussetzung, dass man die Immobilie selbst in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren genutzt hat. Damit entsteht keine Spekulationssteuerpflicht.
Nun die Frage:
Kann man seine Immobilie schon jetzt an einen Interessenten verkaufen ODER einen irgendwie rechtlich verbindlichen notariellen Vorvertrag ODER eine Kaufabsichtserklärung abschließen? Der Vertrag hätte dann das aktuelle Datum, es wäre jedoch eindeutig Februar 2012 als tatsächlicher Übergang festgesetzt. Welches Datum zählt hier fiskal?
…vielen Dank für eine Antwort, es ist für „man“ enorm wichtig!