Hallo!
Wenn man sein Haus verkaufen möchte, allerdings Nutz/Last erst im Februar 2012 übergeht. Bis dahin bewohnt man es noch selbst, danach zieht man in sein neues Haus. Da man 2010 in sein altes Haus selbst eingezogen ist, erfüllt man in 2012 die Voraussetzung, dass man die Immobilie selbst in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren genutzt hat. Damit entsteht keine Spekulationssteuerpflicht.
Nun die Frage:
Kann man seine Immobilie schon jetzt an einen Interessenten verkaufen ODER einen irgendwie rechtlich verbindlichen notariellen Vorvertrag ODER eine Kaufabsichtserklärung abschließen? Der Vertrag hätte dann das aktuelle Datum, es wäre jedoch eindeutig Februar 2012 als tatsächlicher Übergang festgesetzt. Welches Datum zählt hier fiskal?
…vielen Dank für eine Antwort, es ist für „man“ enorm wichtig!
wurde das Haus 2010 angeschafft oder war es vorher vermietet?
Wenn eine Immo ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde fällt beim Verkauf keine Spekulationssteuer an.
siehe http://bundesrecht.juris.de/estg/__23.html
„Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.“
Wenn du den gesamten Sachverhalt liest, springt es dir förmlich ins Gesicht, dass nicht mit einem Wort „Vermietung“ genannt wird. Zumal der UP selbst sagt, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, dass KEINE „Spekulationssteuer“ anfällt. Und diese Steuer gibbet noch nicht mal…
Zumal der UP selbst sagt, dass die
Voraussetzungen erfüllt sind, dass KEINE „Spekulationssteuer“
anfällt.
Der UP schreibt, dass 2012 (und nicht heute!!!) die Voraussetzungen für keine Spekulationssteuer erfüllt sind!
Wenn er die Immo aber ab Kauf ausschließlich selbst…
Aber ich wiederhole mich.
vor dem „Selbst Einziehen“ war ja irgendwas - jedenfalls keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken.
Denkbar wäre natürlich der Fall, daß das Haus vorher leergestanden hat. In diesem Fall wäre es aber naheliegend zu schreiben „…in sein altes Haus eingezogen ist.“
So daß es auf der Hand liegt, daß das Haus vorher fremden Wohnzwecken diente.